§ 52. Die öffentlichen Zustände in Rom zur Zeit der Republik. 141
lag, trieb sie selbst ihn vorwärts und kam mit dem Blute ihres Vaters
bespritzt zu Hause au. Von da an erhielt die Straße den Namen
„Greuelstraße".
6. Als die Schandthat des Sextus Tarquiuius an Lucretia, die
in der Stadt Kollatia wohute, geschehen war, berief diese ihren Vater
Lukrez und ihren Gemahl Kollatinus, die im Lager waren, nach Hause
und tötete sich vor ihren Augen. Kollatinus eilte nach Rom, um
Rache zu heischen für diese Frevelthat. Auch Tarquiuius befand sich
gerade in Ardea beim Heere. Auf die Nachricht, daß er der Krone ver¬
lustig erklärt worden sei, eilte er nach Rom, wurde aber nicht eingelassen.
Er wollte nun nach Ardea zum Heere ziirüdfehreu, aber ein Vetter von
ihm, Lucius Juuius, der sich blödsinnig gestellt hatte, um sicher vor
den Nachstellungen des Tarquiuius zu sein und von diesem spottweise
Brutus (der Dummkopf) genannt wurde, war unterdes nach Ardea
geeilt und hatte die Soldaten von dem, was geschehen war, benachrich¬
tigt. Als nun Tarquiuius nach Ardea kam, waren ihm die Thore eben¬
falls verschlossen. Er wandte sich deshalb nach Etrurien und von da
zum König Pörsena nach Klusium.
7. Dem Tarquiuius sollen von der Sibylle von Kumä neun
Bücher um 300 Goldgulden angeboten worden sein. Der Preis schien
ihm aber zu hoch und deshalb wies er die Sibylle ab. Diese verbrannte
drei Bücher und forderte für die übrigen sechs doch noch 300 Goldguldeu
und zuletzt für drei, die uoch übrig waren, denselben Preis. Darob
wurde Tarquiuius aufmerksam und kaufte diese drei. Man glaubte, diese
Bücher enthielten Weissagungen über das Schicksal von Rom. Sie wur¬
den hoch in Ehren gehalten, im TSmpel des Apollo niedergelegt und der
Aufsicht von zwei, später von zehn und zu Augustus' Zeiten von fünfzehn
Männern übergeben. Unter einer Sibylle (Ratschluß Gottes) ver¬
standen die Heiden eine Gott geweihte und von ihm besonders erleuchtete
Jungfrau. Die Sibylle vou Kumä war die.berühmteste.
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Die öffentlichen Zustände in Horn zur Zeit der Republik.
143) Die Bevölkerung, welche gleich im Anfange um Ro-
mulus sich scharte, bildete das eigentliche römische Volk. Aus
diesein Volke hatte der kluge Anführer sich eilte Anzahl Männer
gewählt, die wegen ihrer Erfahrungen bei den übrigen in An¬
sehen standen. Die Versammlung dieser Männer hieß die Ver¬
sammlung der Greise oder der Senat. Mit dem Senate teilte
Nomulus seine Herrschaft. Die wichtigsten Angelegenheiten wur¬
den aber dem ganzen Volke in den Komitien (Volksversamm¬
lungen) vorgelegt, und von diesem gebilligt oder abgelehnt. Diese
ursprüngliche Bevölkeruug, der Senat und das römische
Volk, welche ans drei Volksstämmen, aus Latinern, aus Sabi¬
nern und aus Etruskern, sich gebildet haben soll, war allein zur
Regierungsgewalt berufen. Neben diesen Vollbürgern gab es
nur noch Schutzbefohlene (Klienten), welche gar keine Nechte