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2. Der Gottesdienst. a) Stiftszel. Obwohl jede Handlung des JIsrae-
liten von göttlichem Geiste durchdrungen und somit ein Gottesdienst sein
soll, verlangt der Herr noch besondere gottesdienstliche Handlungen von
ihm, welche ausschließlich den Zweck haben, die religiöse Gesinnung
symbolisch auszudrücken. Deshalb wurde ein bewegliches Heiligtum er-
baut 1). Im Vorhofe desselben sammelte sich das Volk’ am Opferaltar,
der unter freiem Himmel stand. Am Ende des Vorhofs stand das heilige
Zelt, durch einen Vorhang in zwei Ränme abgeteilt. Jm vorderen, dem
Heiligen, war der siebenarmige Leuchter, der Tisch mit den zwölf Schau-
broten und der Altar zum Räuchern. Im Allerheiligsten stand die
Bundeslade, in welcher die Tafeln des Geseßes lagen. Der heilige
Dienst im Zelte, das in der Wüste von Ort zu Ort getragen wurde,
sollte zuerst die Pflicht der Erstgeborenen werden. Als aber das Volk
sich durch die Anbetung des goldenen Kalbes schwer versündigt hatte,
ward für immer der Stamm Levi dazu ausersehen ?), weil er dieser Sünde
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b) Priester und Leviten. Aus der Mitte des Stammes Levi ward zum
Priestertum Aharon und seine Nachkommenschaft berufen‘). Die übrigen
Stammesgenossen waren mit den niederen Diensten im Heiligtum betraut.
Die Opfer darzubringen und das Volk zu segnen, blieb Aharons und
seiner Söhne Recht und Pflicht. ]
c) Opferdiense Nur. im Heiligtum durfte die Opferhandlung vorge-
nommen werden?). Zweimal täglich, am Morgen und am Abend, ward
daselbst von den Priestern für das ganze Volk geopfert’). Doch durfte
auch jeder Einzelne ein Opfer auf dem Altare darbringen lassen, wenn
er sich durch ein Gelübde dazu verpflichtet hatte oder wenn er seinen
Dank gegen Gott ausdrücken wollte oder sich von Schuld und Sünde
reinigen mußte. An den Sabbaten, Neumonden und Festtagen des
Jahres kam Israel zur Festfeier im Heiligtum zusammen, wobei außer
den täglichen Opfergaben noch besondere von den Priestern darzubringen
waren. Mit eingehender Genauigkeit ward angeordnet, welche Gattungen
der Tier- und Pflanzenwelt zu Spenden geeignet seien, ja selbst aus-
führlich vorgeschrieben, in welcher Weise die Opfer darzubringen, welche
Teile auf dem Altare zu verbrennen, welche den Priestern und den
Eigentümern zum Genuß zu überlassen seien. Ebenso sorgfältig ist die
Aufzählung der Spezereien für das Salböl und das Räucherwerk, die
Anweisung über die Prachtgewänder für Aharon und seine Söhne und
namentlich die Beschreibung der einzelnen Geräte für den Gottesdienst.
ij 2. M: e. 25-831.’ q. 85-40. -+ %) 4. R. c. 3. 3, 5 f. - ?) 2. M.
32, 26 ff.. . M. 38, 9.10. +19) 2. M: €. 29. 3. M. e. 8. 4. M. o: 17. 18;
Ä. sj Z M..17, 1 fê.. 5. M. 12,.13 f. + ©) 2. M. 29, 38 f. 4. M. 28, If.