Metadata: Europa (Theil 2, Buch 2)

F. Mitteleuropa. Belgien. 
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Geschichtliches und Verfassung. Im Alterthum wohnten auf dem 
Gebiet des heutigen Belgiens und Hollands im S. Belger, im N. (im 
Rheindelta) Bataver, noch nördlicher Friesen. Die letzteren beiden waren 
reine Germanen. Später ließen sich hier Franken nieder; das Land wurde Theil 
des großen fränkischen Reichs. Die Theilungen von 843 und 870 zerrissen 
auch dies Gebiet, aber seit Wiedervereinigung des Frankenreichs unter Karl 
d. Dicken und Aufrichtung eines lothringischen Herzogthums (im Anfang des 
10. Jahrhunderts) kam das Land ganz an Deutschland. Im Mittelalter gab es 
hier verschiedene Besitzungen geistlicher und weltlicher Herrn (Herzöge, Grafen u. a.). 
Gegen Ende des Mittelalters gelang es den Herzögen von Burgund 
(einer Seitenlinie der Valois), die seit 1363 eine Art Zwischenreich zwischen 
Frankreich und Deutschland aufrichteten, den größten Theil jenes Gebiets zu 
erwerben. Nach dem Tode Karls des Kühnen (1477) kam dasselbe durch seine 
Erbtochter Maria an Maximilian I., dann an dessen Enkel Karl V., der 
hierher den Schwerpunkt seiner Weltmacht verlegte; das Land übertraf nun 
alle andern Länder Europas durch Handel und Wohlstand. Unter Philipp II., 
der 1556 diese Lande erhielt, rissen sich in Folge von Bedrückungen und 
Glaubensverfolgungen die nördlichen Provinzen los (1579), die süd- 
lichen blieben bei Spanien, unter dessen Herrschaft sie, durch die Niederländer 
vom Meere fast ganz abgedrängt, durch Frankreich ausgeplündert, schnell sank en. 
1714 kamen sie an Oesterreich, das, räumlich weit entfernt, hier keine 
große Macht erlangte. 1794 ließen sich die Landschaften gern in Frank- 
reich einverleiben, 1815 wurden sie mit dem nördlichen Gebiet zu einem 
Königreich der Niederlande vereinigt, rissen sich aber 1830 wieder los. 
Leopold I. (aus Sachsen-Koburg) wurde König und dem Lande, damit es nicht 
ein Zankapfel der Nationen würde, Neutralität zugesichert. 
Der Staat ist jetzt ein erbliches constitntionelles Königreich; dem 
König steht ein Senat, von den Wohlhabenden des Landes gewählt, uud eine 
Kammer der Repräsentanten, unmittelbar aus allen Bürgern des Lan- 
des gewählt, zur Seite. 
Der Staat hat 9 Provinzen und 41 Arrondissements. 
§ 326. Die einzelnen Landschaften. 
a. Die überwiegend vlaemischen Provinzen. 
1. Süd-Brabant, einzige Binnenprovinz, von Senne und Dt)le* 
durchflössen. Die Grenze zwischen Hügel- und Tiefland, Wallonen und Vlae- 
men zieht von W. nach O. quer durch, über Brüssel. 
Brüssel (162000 E., mit Vorstädten 350000 E.), eine der schönsten 
Städte Europas liegt an der Senne, ziemlich in der Mitte des Landes, ein 
Abbild desselben im Kleinen; die Unterstadt in der Ebene zwischen Gärten 
und Anlagen gelegen, die sich bis in die Stadt hineinziehen, vlaemisch redend, 
Sitz von Gewerbe und Handel, die Oberstadt auf und an einer südöstlichen 
Anhöhe, französisch redend, Sitz des Königs, der Kammern, der Regierungs- 
behörden und großen Gasthöfe, also auch der Fremden, mit schönem Park; 
auch befinden sich hier ausgezeichnete Denkmäler früherer Zeiten, namentlich ein 
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