296 II. 6. b) Von der Unbesonnenhelt
Einer droht dem Andern mit dem Stocke. Dieser An⸗
dre hat an den Ersten so viel Geld verspielt, als ihm
der Vater gesendet hatte, einige Monate davon zu le—
ben. In Verdruß und halber Trunkenheit beschul⸗
digte er den Gewinner, betruͤgerische Kuͤnste gebraucht
zu haben. Der Beleidigte droht mit dem Stocke. Der
Beleidiger aber will sich wegen dieser Beschimpfung mit
dem Degen raͤchen. Und die Sache kann bis zum
Morde gehen, wenn nicht Kluͤgere in der Gesellschaft
sind, die den Duell verhindern. Doch zwey davon
scheinen so vernuͤnftig zu seyn, und Frieden machen zu
wollen. Man hat mir gesagt, diese beyden waͤren
gut erzogen und folgsam gewesen; der Eine haͤtte sich
damals schon fuͤr einen Candidaten eines ansehnlichen
Lehramts angesehn; und der Andre haͤtte gehofft, Praͤ⸗
sident in einer grossen Stadt zu werden; und diese
Hoffnung haͤtte sie beiderseits zum Fleisse im Studiren
und zu ordentlichen Sitten angetrieben. Aber sie wa⸗
ren doch so unvorsichtig, sich in dieses Gelag zu bege⸗
ben. Das unverschaͤmte Weibsen bey der Thuͤre
scheint eine ungluͤckselige Hure, die darnach trachtet,
Juͤnglinge eben so veraͤchtlich und ungluͤckselig zu ma⸗
chen, als sie selbst ist, und ihnen ihre giftige Krank—
heit mitzutheilen. In der Ferne seht ihr einen andern
Juͤngling, der bergunter mit der Cariole im Galopp
faͤhrt und stuͤrzt. Dies kostet ihn vielleicht sein Leben,
und wahrscheinlicherweise seine Gesundheit.
Das zwehte Vierthel. Diese schoͤne Jungfrau
von 16 Jahten hatte sich von einem Cavalier in einer
Gesellschaft Vieles von seiner Liebe und von ihrer
Schoͤn⸗