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Glicht nicht selbständig auftreten. Allerdings war ihre Lage unter milden
Herrschaften, besonders unter denen der Bischöfe und Klöster, eine bessere
denn hier rückten sie oft in die Stellung von Zinsleuten auf.
§ 50. Aas UitterLurn?)
1. Der Ritterftanö. Die glänzendste Erscheinung des Zeitalters der
Kreuzzüge und der Hohenstaufen war das Rittertum. Der Ritterstand ist
durch das Emporkommen der Dienstmannen entstanden. Ursprünglich waren
nur die Inhaber größerer Lehen die Edlen, die Adligen; ihre Dienstmannen
mannten sie erst bann als ihresgleichen an, nachdem deren Sehen unter
Konrad II. erblich geworben waren (s. § 32). So entstanb seit ber Mitte
des 11. Jahrhnnberts ein eigener Stanb ber Ritter, ber nun von ben
Bauern ganz abgeschlossen ist. Währenb ber Kreuzzüge lernten bie Reisigen
aus ben einzelnen Länbern einanber kennen; sie sahen voneinanber Sitten
und Gebräuche in Kampf unb Spiel, in Verkehr unb Geselligkeit, in Rüstung
unb Kleibung. Es begann sich unter ihnen ein Stanbesgefühl zu entwickeln,
bas in ber Beachtung bestimmter Lebensregeln sich offenbarte. Das Vor¬
bild des ritterlichen Lebens gaben die Franzosen.
2. Die Erziehung und Ausbildung des Ritters, a) Im Dienste
ber. Frau. _ Der Ritter hatte zur Vorbereitung auf seinen Beruf eine
gewisse Ausbildungszeit durchzumachen. Gewöhnlich wurde der Knabe vom
siebenten Lebensjahr ab an den Hof eines fremden Ritters oder Fürsten
gegeben, um hier gemeinsam mit andern gleichalterigen Knaben höfische
Sitte zu erlernen. Bis zum vierzehnten Lebensjahr stand er im Dienste
der Edelfrau. Er mußte ihr bei Tisch aufwarten, ihre Aufträge als Bote
ausrichten, sie auf Spaziergängen, auf Reisen und auf der Jagd begleiten.
Schon früh wurde fein Körper in allen ritterlichen Übungen, im Reiten,
Schwimmen, Laufen, Bogenschießen, Fechten mit dem Schwerte und mit
der Lanze ausgebildet. Ju der Religion erhielt er Unterweisung von bern
Burgkaplan. Lesen unb Schreiben würbe nicht allgemein gelehrt, wichtiger
war Musik, Gesang unb Saitenspiel.
b) Die Knappenzeit. Mit bem vierzehnten Lebensjahr trat ber
Jüngling als Knappe in ben Dienst bes Ritters. Er war jetzt ber Waffen¬
träger seines Herrn, sorgte für bie Reinhaltung unb ben Glanz ber Rüstung
und der Waffen, begleitete ihn zur Jagd, zu den Waffenfpielen und in den
Krieg. ^ In der Schlacht blieb die Schar der Knappen in unmittelbarer
Nähe hinter der ritterlichen Schlachtreihe, und jeder Knappe achtete mit
spähendem Auge auf den eigenen Herrn, um sofort zur Hand zu fein, falls
der Ritter verwundet wurde oder stürzte.
c) Die Aufnahme in den Ritterstand (die Schwertleite). Mit
dem einundzwanzigsten Lebensjahr endigte gewöhnlich die Knappenzeit, und
dann fand durch eine besondere Feierlichkeit die Aufnahme in den Ritter-
') Siehe G. Frey tag, Die Brüder vom deutschen Hause.