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Glicht nicht selbständig auftreten. Allerdings war ihre Lage unter milden 
Herrschaften, besonders unter denen der Bischöfe und Klöster, eine bessere 
denn hier rückten sie oft in die Stellung von Zinsleuten auf. 
§ 50. Aas UitterLurn?) 
1. Der Ritterftanö. Die glänzendste Erscheinung des Zeitalters der 
Kreuzzüge und der Hohenstaufen war das Rittertum. Der Ritterstand ist 
durch das Emporkommen der Dienstmannen entstanden. Ursprünglich waren 
nur die Inhaber größerer Lehen die Edlen, die Adligen; ihre Dienstmannen 
mannten sie erst bann als ihresgleichen an, nachdem deren Sehen unter 
Konrad II. erblich geworben waren (s. § 32). So entstanb seit ber Mitte 
des 11. Jahrhnnberts ein eigener Stanb ber Ritter, ber nun von ben 
Bauern ganz abgeschlossen ist. Währenb ber Kreuzzüge lernten bie Reisigen 
aus ben einzelnen Länbern einanber kennen; sie sahen voneinanber Sitten 
und Gebräuche in Kampf unb Spiel, in Verkehr unb Geselligkeit, in Rüstung 
unb Kleibung. Es begann sich unter ihnen ein Stanbesgefühl zu entwickeln, 
bas in ber Beachtung bestimmter Lebensregeln sich offenbarte. Das Vor¬ 
bild des ritterlichen Lebens gaben die Franzosen. 
2. Die Erziehung und Ausbildung des Ritters, a) Im Dienste 
ber. Frau. _ Der Ritter hatte zur Vorbereitung auf seinen Beruf eine 
gewisse Ausbildungszeit durchzumachen. Gewöhnlich wurde der Knabe vom 
siebenten Lebensjahr ab an den Hof eines fremden Ritters oder Fürsten 
gegeben, um hier gemeinsam mit andern gleichalterigen Knaben höfische 
Sitte zu erlernen. Bis zum vierzehnten Lebensjahr stand er im Dienste 
der Edelfrau. Er mußte ihr bei Tisch aufwarten, ihre Aufträge als Bote 
ausrichten, sie auf Spaziergängen, auf Reisen und auf der Jagd begleiten. 
Schon früh wurde fein Körper in allen ritterlichen Übungen, im Reiten, 
Schwimmen, Laufen, Bogenschießen, Fechten mit dem Schwerte und mit 
der Lanze ausgebildet. Ju der Religion erhielt er Unterweisung von bern 
Burgkaplan. Lesen unb Schreiben würbe nicht allgemein gelehrt, wichtiger 
war Musik, Gesang unb Saitenspiel. 
b) Die Knappenzeit. Mit bem vierzehnten Lebensjahr trat ber 
Jüngling als Knappe in ben Dienst bes Ritters. Er war jetzt ber Waffen¬ 
träger seines Herrn, sorgte für bie Reinhaltung unb ben Glanz ber Rüstung 
und der Waffen, begleitete ihn zur Jagd, zu den Waffenfpielen und in den 
Krieg. ^ In der Schlacht blieb die Schar der Knappen in unmittelbarer 
Nähe hinter der ritterlichen Schlachtreihe, und jeder Knappe achtete mit 
spähendem Auge auf den eigenen Herrn, um sofort zur Hand zu fein, falls 
der Ritter verwundet wurde oder stürzte. 
c) Die Aufnahme in den Ritterstand (die Schwertleite). Mit 
dem einundzwanzigsten Lebensjahr endigte gewöhnlich die Knappenzeit, und 
dann fand durch eine besondere Feierlichkeit die Aufnahme in den Ritter- 
') Siehe G. Frey tag, Die Brüder vom deutschen Hause.
	        
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