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nates, die sie für ihre Gemeinde nachtheilig hielten, durch ihren
Einspruch (Veto) sofort wieder aufzuheben. Es konnte deinnach
die Gemeinde weder zum Kriegsdienste aufgeboten, noch zur Zah-
lung von Kriegessteuer aufgefordert werden, wenn die Tribunen
ihr Veto einlegten. Sie wohnten deshalb auch den Berathun-
gen des Senats bei und hatten anfangs ihren Sitz vor der ge¬
öffneten'Thür des Rathszimmers, bis sie am Ende derselben
hereingerufen wurden, um dem gefaßten Beschlüsse ihre Einwil¬
ligung zu geben oder zu versagen. Später wohnten sie in der
Curie selbst sitzend der ganzen Berathung bei, und zuletzt erzwan¬
gen sie sich das Recht, ihre Ansicht im Senate zum Bortrage zu
bringen, ja den Senat selbst zur Versammlung zu berufen. Ein
Senatsbeschluß, dem sie nicht beistimmten, war als bloßes Gut¬
achten des Senats (senatus aucloritas) ohne bindende Kraft;
hatten sie aber dem Beschlüsse beigestimmt und zum Zeichen ihrer
Beistimmung ihn mit einem T., als dem Anfangsbuchstaben ihres
Amtes, unterzeichnet, so hatte der Beschluß vollgültige Kraft und
hieß senatus consultum. Endlich gewannen die Tribunen das
wichtige, für den Schutz der Gemeinde, die sie zu vertreten hat¬
ten, so einflußreiche Recht, diejenigen vor das Gericht der Ple¬
bejer, vor die eomitia tributa, zu laden, welche sich an deren
Gerechtsamen vergangen hatten. Gewöhnlich trugen dann die
Tribunen auf eine Geldstrafe an (multam irrogare), und der
Gemeindebeschluß selbst hieß ein Plebiscitum. — Zugleich
mit den Tribunen wurden zwei, ebenfalls jährlich wechselnde
plebejische Ä di len eingesetzt und den Tribunen als Gehülfen
beigeordnet. Sie sollten die Polizei und die Gemeindekasse ihres
Standes überwachen, als Marktmeister falsches Gewicht, Wucher
und Übertheuerung hindern, später als eigentliche Archivare der
Republik die in dem Tempel der Ceres niedergelegten Senats¬
und Volksbeschlüsse beaufsichtigen, and) als öffentliche Ankläger
den Tribunen zur Seite stehen. -- Das Tribunal war demnach
eine dem inner» Wesen und der äußern Form nach ganz neue
Würde. Die durch den König Servius eingesetzten Vorsteher
der Tribus waren nur Aufseher und Steuerschreiber ihrer Zunft
und als solche Diener der höheren Magistrate; diese Tribunen
aber waren im eigentlichen Sinne Volksvertreter, und ihr Amt
war Darstellung der Volkssouverainiät.