Volltext: Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie

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§. 80. 
Die deutschen Bundesstaaten. 
Sie granzen im O. an Rußland, daS russische Königreich 
Polen, an die preußische Provinz Polnisch-Posen, an die öster¬ 
reichischen Länder Galizien und Ungarn; im S. an das adria¬ 
tische Meer, das österreichische Italien und an die Schweiz; 
im W. an Frankreich, Belgien und Holland; im N. an die 
Nordsee, das dänische Herzogthum Schleswig und an die Ostsee. 
Eine Menge von freien Reichsstädten und Herrschaften, viele 
geistliche Fürsten, Grafen und kleine Fürsten wurden mediati- 
sirt, d. h. unter die Landeshoheit anderer Fürsten gestellt, so 
daß der deutsche Bund bei seiner Stiftung aus 34 unabhängi¬ 
gen Staaten und aus 4 freien Städten nebst ihren Gebieten 
bestand. Seitdem ist zwar in denselben noch Hessen-Homburg 
(1817) ausgenommen worden, dagegen aber ist das herzogliche 
Haus Sacbsen-Gotha (1825) erloschen, und die Fürsten von 
Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen haben ihre Fürsten- 
thümer an Preußen (1850) abgetreten; und so werden jetzt im 
Ganzen nur noch 36 deutsche Bundesstaaten gezählt. 
A. Achtundzwanzig kleinere, unter der Größe von 
200 Geviertmeilen. 
Die Fürstenthümer: 
1. Lichtenstein, südlick vom Bodensee am rechten Nheinufer. 
2. Reuß älterer Linie und 
3. Reuß jüngerer Linie, nordöstlich vom Frankenwald. 
4. Schwarzburg-Rudolstadt und 
5. Schwarzburg-Sondershausen, nordöstlich vom Thüringer Wald 
6. Waldeck, an der Eder. 
7. Lippe-Detmold und 
8. Lippe-Schaumburg, um die Mittelweser. 
9. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, am Taunus 
nördlich von Frankfurt. 
Die Herzogthümer: 
10. Sachsen-Koburg-Gotha, 
11. SachsemMeiningen und 
12. Sachfen-Altcnburg, um den Thüringer Wald. 
13. Anhalt-Dessau, 
14. Anhalt-Bernburg und 
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