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§. 80.
Die deutschen Bundesstaaten.
Sie granzen im O. an Rußland, daS russische Königreich
Polen, an die preußische Provinz Polnisch-Posen, an die öster¬
reichischen Länder Galizien und Ungarn; im S. an das adria¬
tische Meer, das österreichische Italien und an die Schweiz;
im W. an Frankreich, Belgien und Holland; im N. an die
Nordsee, das dänische Herzogthum Schleswig und an die Ostsee.
Eine Menge von freien Reichsstädten und Herrschaften, viele
geistliche Fürsten, Grafen und kleine Fürsten wurden mediati-
sirt, d. h. unter die Landeshoheit anderer Fürsten gestellt, so
daß der deutsche Bund bei seiner Stiftung aus 34 unabhängi¬
gen Staaten und aus 4 freien Städten nebst ihren Gebieten
bestand. Seitdem ist zwar in denselben noch Hessen-Homburg
(1817) ausgenommen worden, dagegen aber ist das herzogliche
Haus Sacbsen-Gotha (1825) erloschen, und die Fürsten von
Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen haben ihre Fürsten-
thümer an Preußen (1850) abgetreten; und so werden jetzt im
Ganzen nur noch 36 deutsche Bundesstaaten gezählt.
A. Achtundzwanzig kleinere, unter der Größe von
200 Geviertmeilen.
Die Fürstenthümer:
1. Lichtenstein, südlick vom Bodensee am rechten Nheinufer.
2. Reuß älterer Linie und
3. Reuß jüngerer Linie, nordöstlich vom Frankenwald.
4. Schwarzburg-Rudolstadt und
5. Schwarzburg-Sondershausen, nordöstlich vom Thüringer Wald
6. Waldeck, an der Eder.
7. Lippe-Detmold und
8. Lippe-Schaumburg, um die Mittelweser.
9. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, am Taunus
nördlich von Frankfurt.
Die Herzogthümer:
10. Sachsen-Koburg-Gotha,
11. SachsemMeiningen und
12. Sachfen-Altcnburg, um den Thüringer Wald.
13. Anhalt-Dessau,
14. Anhalt-Bernburg und
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