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Gregor VII, entschloß sich also, der ihm zuerkarm-
len Gewalt mit ^Nachdruck gemäß zu handeln, und
im I. 1075 setzte er fest, daß ein deutscher König
künftig keinen Bischof oder Abt mir dem Bischofstabe
und Ring, (als welche Zeichen t-.ro Geistliche anzeig-
ten) zu belehnen (investiren) sich unterfangen sollte.
Bald darauf belegte er den Bischof Hermann von
Bamberg, mit vier Hofdienern des Kaiser -Heinrichs
IV. welche angeklagt wnrden, Abtenstellen verkauft
zu haben, mit dem Kirchenbanne, und zu gleicher
Zeit erließ èr an K. Heinrich I V. einen Befehl, daß
er in Rom persönlich erscheinen, und sich wegen der
vielen Beschuldigungen, wtlche mau wider ihn bey
dem päbstlichen Stuhle angebracht hatte, rechtferti¬
gen sollte. Als nun K. Heinrich IV. nicht nur nicht
erschien, sondern dem Pabst vielmehr ein heftige-
Schreiben, mit der Nachricht, daß auf einer von ihm
den 24. Iän. 1076 zu Worms veranstalteten Ver¬
sammlung der deutschen Bischöfe beschlossen worden
sey, den Gregor nicht mehr als rechtmäßigen Pabst
zu erkennen, zuschickte, untersagte Gregor VII.
diesen deutschen Bischöfen die geistlichen Verrichtun¬
gen, und sprach über einige derselben, und endlich
selbst über K. Heinrich IV. die Ercommunication
aus, wobey er ihn aller seiner Würden entsetzte, alle
königlichen Unrerthanen vom Eid der Treue loszählte,
und die deutschen Fürsten ermahnte, einen neuen Kai¬
ser zu wählen. Diese Ercommunication war die erste,
mit welcher ein deutscher König belegt wurde, und
die deutschen Fürsten hätten den Vollzug derselben
allerdings unterlassen, und sich vielmehr desto enger
an ihren König anschließen können; allein diese Für¬
sten fürchteten eine Macht der Krone, bey welcher
str keinen Augenblick sicher waren, wenn es einen
deut,
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