Neuer französischer Krieg.
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Er wurde erst als Mitregent Marias, der altern Tochter Jakobs II.,
anerkannt und als Wilhelm III. zum Könige ausgerufen, nachdem er „die
Bill der Rechte" (bilí of rights) beschworen hatte. Diese Bill lau¬
tete, daß gegen die Gesetze seien: die suspendierende oder dispensierende
Gewalt der Krone; alle geistlichen Gerichtshöfe; alle Gelderhebung oder
Aufstellung stehender Truppen zur Friedenszeit ohne Einwilligung des
Parlaments; die Schenkungen von Geldstrafen oder verfallenen Gütern,
ehe die Angeklagten ihrer Verbrechen überwiesen sind; Geschwornen-
gerichte von Personen, welche die gehörigen Eigenschaften nicht besitzen
oder nicht der Ordnung gemäß gewählt wurden, besonders die Ernen¬
nung bei Prozessen wegen Hochverraths von solchen, welche nicht Frei¬
sassen sind. Es sollen ferner nicht übermäßige Bürgschaften gefordert,
noch dergleichen Geldstrafen auferlegt, noch grausame und unerhörte
Leibesstrafen verhängt werden. Die Parlamentswahlen sollen frei sein;
die Parlamentsglieder haben Freiheit der Rede, die Unterthanen haben das
Recht Waffen zu tragen und dem Monarchen Bittschriften einzureichen;
das Parlament muß öfters einberufen werden. Mit dieser Bill wurde
das parlamentarische Regierungswesen Englands eigentlich geregelt, indem
früher manche Rechte z. B. das der Steuererhebung, Bestrafung u. s. w.
mehr nach den Umständen geübt wurden, je nachdem die Krone oder das
Parlament sich mächtig fühlte. Für die öftere Berufung des Parlaments
sorgte das Unterhaus selbst, indem es die Steuern immer nur termin¬
weise bewilligte, und eben dadurch machte es auch das Recht des Monar¬
chen, Krieg zu führen, von sich abhängig. Wilhelm von Oranien trat
nun mit verdoppelter Macht gegen Frankreich auf; Englands Theilnahme
an den Kriegen gegen Ludwig XIV. hatte dieselbe entscheidende Folge
wie später sein Kampf gegen Napoleon I.
Sechstes Kapitel.
Neuer französischer Krieg (1689 — 1697).
Ludwigs Allierter, der türkische Sultan, verlangte in seiner Be-
drängniß durch die kaiserlichen Waffen, daß die Franzosen etwas für ihn
thun sollten; mehr jedoch als die Rücksicht auf Solyman III. ermunterte
Ludwig die Hoffnung, noch ein weiteres Stück der Rheingränze abzu¬
reißen. Im Jahre 1685 starb die pfälzische Linie Simmern aus;
augenblicklich sprach Ludwig die Allodialgüter der Simmern als Erbe
für den Herzog Philipp von Orleans an, weil dieser eine pfälzische
Prinzessin aus dieser Linie geheirathet hatte. Solches Zugreifen war
doch den deutschen Fürsten zu arg und sie schloßen 1686 in Augsburg
Bumüll er, Neue Zeit. A c\