XIV
einrichtungen machten sie reich und mächtig,
und flößten ihnen zuletzt die Kühnheit ein, Frie¬
densgesetze, welche ihre benachbarten Fürsten
und Herren nicht ungeahndet verletzen durften,
zu verkündigen, Heere aufzustellen, und sich
zu freyen Bürgern des Reichs zu erklären.
Deutschland stand auf dem Punkt, ein repu¬
blikanischer Kaufmannsstaat zu werden. Die
Macht der deutschen Bürger, und ihre Be¬
reitwilligkeit , jedem, der sich zu ihnen hielt,
Schutz und Nahrung zu verschaffen, nöthigte
die Landeigenthümer, ihren Knechten, unter
gewißen Bedingungen, die alte Leibeigenschaft
zu erlassen. Viele Herren thaten dieß schon
von jeher aus christlicher Mildthätigkeit, und
viele liessen sich abkaufen, so, daß aus dem
größten Theil leibeigner deutscher Bauern,
ludeigne Landbebauer, oder freye Pachter ge¬
worden sind.
IV. Iemehr sich in Deutschland unter dem
Schutz der Fürsten eine gesetzmäßige Verfas¬
sung gründete, und eine allgemeine Sicher¬
heit, Ruhe, und Ordnung einstellte: desto
mehr und schneller behauptete der edlere Theil
des Menschen, der Geist, seine Rechte. Das
Nach-