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Dieselbe Mäßigung leitete Leopolds Beneh¬
men nach Außen. Die am 4. August 1789 von
der Nationalversammlung verfügte Aufhebung der
sammtlichen Feudalverhältnisse traf auch die stan-
deöherrlichen Rechte derjenigen Deutschen Reichs¬
stände, die in den durch die altern Friedensschlüsse
an Frankreich abgetretenen Landschaften, Elsaß,
Franche-Comtä, Lothringen und Hennegau, Besiz-
zungen hattett; (es waren die Kurfürsten von
Mainz, Trier und Coln, der Deutsche Orden, die
Bischöfe von Straßburg, Speier und Basel, die
Herzoge von Zweibrücken und Würtemberg, die Für¬
sten von Hessen-Darmstadt, Baden, Nassau, Lei¬
ningen, und Löwenstein.) Diese Fürsten behaup¬
teten, die Nationalversammlung sey nicht befugt,
ihre unter Gewährleistung des Reichs stehenden
Rechte aufzuheben; sie wiesen die Geldentschädi¬
gung, die vorläufig angeboten ward, zurück, und
brachten ihre Beschwerde an Kaiser und Reich,
worauf Leopold am 14. December 1790 ein an den
König von Frankreich gerichtetes Schreiben er¬
ließ, und die Verpflichtung darthat, die vertrags¬
mäßigen Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Doch
war der Ton, in welchem dieses geschah, sehr
sanft; die Französische Nation wurde in diesem in
Lateinischer Sprache abgefaßten Schreiben als die
besondere Freundin deö Kaisers bezeichnet; *) und
auch später fanden die heftigen Erklärungen, wo¬
mit mehrere der beeinträchtigten Fürsten in dieser,
*) Inclyta natio Gallicana, nobis amicissima.