357
terregnum (Thronledigkeit), in dem Nichimer, nur
ohne den gewöhnlichen hohen Titel, herrschte, bis
von Constantinopel aus (woselbst man die An¬
sprüche auf das Recht der Ernennung oder doch
die Bestätigung der Herrscher des weströmischen
Reichs noch immer nicht aufgab) der dortige Pa¬
tricier Anthemiu s, jedoch mit Einwilligung des
Nichimer, von Leo ernannt wurde.
Richimer. — Anthemius. — Olybrius. —
Julius Nepos.
Zwischen Nichimer und Anthemius kam
es, ungeachtet Ersterer die Tochter des Letzteren
zur Gemahlin genommen hatte, zum Streit, und
da Jedem ein bedeutendes Heer zu Gebote stand,
zum Kriege. Nichimer belagerte und eroberte
(472) Nom; Anthemius büßte sein Leben, und
zwar auf das Geheiß des Nichimer, der Rom auch
plündern ließ, ein. Nun wurde Aninus
Olybrius, Schwiegersohn des Valentini-
anus HI., von Nichimer zum Augustus ernannt.
Nichimer starb aber bald nachher, und in demselben
Jahre 472, also kurze Zeit nach ihm, auch der
Olybrius, wo dann Glycerins in Ravenna,
durch die Vermittelung Gundobald' s, des Kö¬
nigs der Burgunder, den schwankenden Thron des
weströmischen Reichs bestieg, aber, da man ihn
von Constantinopel aus nicht bestätigen wollte,
dem Julius Nepos weichen mußte, den man