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VaterS, Heinrich Raspe und Konrad, die Vor/
mundschaft über ihn. Raspe übernahm die Re,
gierung von Thüringen, und Konrad verwaltete
die Provinz Hessen. Hermann schien Herr ei,
nes bedeutenden Reichs zu werden, da ihm der
Kaiser Friedrich die Anwartschaft auf die Mark,
grafschaft Meissen verlieh, im Fall sein Vetter
Heinrich, Markgraf dieses Landes, ohne recht,
mäßige Erben sterben sollte. Allein Hermann
starb schon in seinem ?9ten Lebensalter an Gift,
welches ihm von einer adelichen Dame (Bertha
von Seebach), und wie einige vermuthen, auf
Anstiften seines Oheims, des Landgrafen, Hein,
rich Raspe, war beigebracht worden.
Landgraf Konrad, sah sich mit dem
Erzbischof von Mainz, Siegfried Hl-, wegen ei,
ner, an diesem begangenen Mißhandlung *) in
*) Siegfried hatte nämlich, als Erzbischof von
Mainz, unter andern Aebten seines Kirchenbezirks
auch den Abt von Reinhardsbrunn mit einer Steuer
belegt. Dieser, abhängig von den Landgrafen von
Thüringen, weigerte sich, diese Steuer zu entrichten,
weßhalb der Erzbischof ihn für diesen Ungehorsam
mit Ruthen züchtigen lassen wollte. — Landgraf
Konrad, welcher auf einer Reise durch Erfurt, zu,
fällig in die Kirchcnhalle des dasigey Domes trat,
und den Abt mit entblößtem Rücken bemerkte, und
sah, wie so eben in Gegenwart des Erzbischofs, die
Strafe, durch geistliche Züchtiger, an ihm vollzogen
werden sollte, ergrimmte so sehr darüber, daß er
den Erzbischof zu Boden warf/ und mißhandelte.