Full text: Leitfaden bei'm Unterrichte in der Hessischen Geschichte für Bürger- und Landschulen

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VaterS, Heinrich Raspe und Konrad, die Vor/ 
mundschaft über ihn. Raspe übernahm die Re, 
gierung von Thüringen, und Konrad verwaltete 
die Provinz Hessen. Hermann schien Herr ei, 
nes bedeutenden Reichs zu werden, da ihm der 
Kaiser Friedrich die Anwartschaft auf die Mark, 
grafschaft Meissen verlieh, im Fall sein Vetter 
Heinrich, Markgraf dieses Landes, ohne recht, 
mäßige Erben sterben sollte. Allein Hermann 
starb schon in seinem ?9ten Lebensalter an Gift, 
welches ihm von einer adelichen Dame (Bertha 
von Seebach), und wie einige vermuthen, auf 
Anstiften seines Oheims, des Landgrafen, Hein, 
rich Raspe, war beigebracht worden. 
Landgraf Konrad, sah sich mit dem 
Erzbischof von Mainz, Siegfried Hl-, wegen ei, 
ner, an diesem begangenen Mißhandlung *) in 
*) Siegfried hatte nämlich, als Erzbischof von 
Mainz, unter andern Aebten seines Kirchenbezirks 
auch den Abt von Reinhardsbrunn mit einer Steuer 
belegt. Dieser, abhängig von den Landgrafen von 
Thüringen, weigerte sich, diese Steuer zu entrichten, 
weßhalb der Erzbischof ihn für diesen Ungehorsam 
mit Ruthen züchtigen lassen wollte. — Landgraf 
Konrad, welcher auf einer Reise durch Erfurt, zu, 
fällig in die Kirchcnhalle des dasigey Domes trat, 
und den Abt mit entblößtem Rücken bemerkte, und 
sah, wie so eben in Gegenwart des Erzbischofs, die 
Strafe, durch geistliche Züchtiger, an ihm vollzogen 
werden sollte, ergrimmte so sehr darüber, daß er 
den Erzbischof zu Boden warf/ und mißhandelte.
	        
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