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Die Kreuzzüge.
Sie konnten während ihres Dienstes im heiligen
Kriege nicht Schulden halber angeklagt werden (dies
trieb allein viele Tausende fort); brauchten von ent¬
lehnten Geldern keine Zinsen zu zahlen; waren ganz
oder zum Theil von Steuern und Auflagen befreit;
konnten ohne Einwilligung ihrer Lehnsherrn ihre Län¬
dereien veräußern, ihre Personen und Habseligkeiten
standen unter dem Schutze des heiligen Petrus, und
Keiner durfte sie und die Ihrigen während ihrer Ab¬
wesenheit im mindesten zu beleidigen wagen, wenn
er nicht den Bannstrahlen der Päpste bloßgestellt sein
wollte; sie waren, gleich den Geistlichen, keinem welt¬
lichen Gerichtshöfe unterworfen und erhielten endlich,
was noch das Beste war — einen vollkommenen Ab¬
lass, d. h., alle Sünden wurden ihnen vergeben, und
die Pforten des Himmels eröffnet, wenn sie nur an
diesem heiligen Kriege Theil nahmen.
Nach der zehntägigen Dauer der Kirchenversamm-
lung ging Jeder heim in seine Stadt; Jeder predig¬
te, wo er konnte, das Kreuz und sammelte sich Ge¬
fährten nach Jerusalem. Cs dauerte nicht lange, und
eine zahllose Menge von Kleidern war mit Kreuzen
geziert. Nur der war geachtet, der dies Zeichen trug.
Jeder hielt diesen Gang für den einzigen Weg
zum Himmel. Kein Band der Freundschaft und Liebe
war so stark, die Rasenden aufzuhalten. Nichts in
her Welt war zur Aenderung dieses unsinnigen Ent¬
schlusses vermögend. Der Hauptbewegungsgrund bei
Vielen war gewiss, ihr Schicksal zu verbessern, sich
mit der Beute der Reisegefährten und Feinde zu berei¬
chern und ihren Leidenschaften zu fröhnen.
Ein Verbot Urban's hatte eigentlich Weltgeistliche,
Mönche und Nonnen, Weiber und Kinder von dem
Zuge nach dem heiligen Lande ausgeschlossen, aber auch
diese liefen den Kreuzfahrern schaarenweise zu.
Die Kosten, so zahlreiche Haufen von Menschen
aus Europa nach Asien zu führen, waren natürlicher
Weise unermesslich. Von den öffentlichen Einkünften
einer jeden Nation konnten sie eben so wenig bestritten
werden, weil diese damals noch sehr gering waren. Alle
Zerr. gr. K.-Fr. 2t Th. 7