Full text: Geschichte der neueren und neuesten Zeit (Theil 3)

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Die Nieder¬ 
lande bis zur 
Ernennung 
Wilhelmsvon 
Dranien zum 
Statthalter. 
Die Nieder¬ 
lande unter 
WilhelmlU., 
IV. u. V. 
3) Die vereinigten Niederlande. 
Nach der Befreiung der niederländischen Provinzen von der 
spanischen Herrschaft hatten die höchste Gewalt die Generalstaaten, 
wie man die Versammlung der ständischen Deputirten der einzelnen 
Landschaften nannte. Jede Provinz sandte gewöhnlich .sechs bis sieben 
Abgeordnete, hatte jedoch nur eine Stimme. Der Vorsitz wechselte von 
einer Woche zur andern. Wichtige Beschlüsse, z. B. über Krieg und 
Frieden, neue Steuern, Bündniffe, Abänderung der Grundgesetze, er¬ 
forderten Einstimmigkeit aller Provinzen. Für die Vollziehung der Be¬ 
schlüsse sorgte der Statthalter, welcher von den einzelnen Provinzen 
gewählt wurde; ihm zur Seite stand der hohe Rath, der sich in drei 
Kollegien, für Polizei, für Finanzen und für Marinesachen schied. Der 
Statthalter hatte auch die Verwaltung des Kriegswesens, war Ober- 
anführer der Land - und Seemacht und ernannte die Officiere. Die 
Verfassung so wie der Einfluß des Statthalters in den einzelnen Pro¬ 
vinzen war sehr verschieden. Die mächtigste unter den verbundenen 
Provinzen war Holland, welches über die Hälfte zu allen gemeinsa¬ 
men Abgaben beisteuerte. Den Vorsitz auf dem Landtage von Holland 
hatte der Ra thßpensi o n ar. Derselbe Beamte leitete auch an der 
Spitze des Rathes von Holland die Verwaltung dieser Provinz, und 
fehlte niemals unter den Deputirten Hollands zu den Generalstaaten. 
Ec war der erste Beamte nach dem Statthalter. Statthalter aber 
der vereinigten Niederlande war nach dem Tode von Friedrich Hein- 
rich (1647) dessen zwanzigjähriger Sohn Wilhelm II. Dieser starb 
schon vach drei Jahren (1650), und erst nach seinem Tode gebar seine 
Gemahlin einen Knaben, der nachher Wilhelm Heinrich genannt 
wurde. Dieses Ereigniß, zu einer Zeit, wo der Handel Hollands 
die höchste Blüthe erreicht hatte, das Volk sich seiner ganzen Kraft 
bewußt war und die Kunst und Wissenschaft ein reiches Leben entwickelte, 
weckte die republikanische Partei zu neuer Thätigkeit, und auf einer Ver¬ 
sammlung der Generalstaaten wurde der Beschluß gefaßt, für die Zu- 
kunft keinen Statthalter mehr zu erwählen. 
Der Erlaß der Navigationsakte (S. 509) (1651) veranlaßte 
einen Seekrieg mit England. So tapfer auch die Holländer unter 
Ruyter, der vom Matrosen zum Admiral emporgestiegen war, und 
unter Tromp kämpften, die Kräfte ihres kleinen Freistaates waren 
der aufblühenden Macht Englands nicht gewachsen und im Frieden 
(1654) mußten sie die Schifffahrtsakte anerkennen. Dessenungeachtet 
blieb der Handel der vereinigten Niederlande dem englischen überlegen. 
Es brach unter Karl II. abermals ein Krieg mit England aus 
(1664—1667). Tromp und Ruyter kämpften muthig zur See, und 
Letzterer zwang durch Besetzung der Themsemündung Karl II. zum Frieden 
von Breda. 
Als (1672) die vereinigten Niederlande in Folge des von Lud¬ 
wig XIV. begonnenen Rachekrieges den mächtigen Heeren Frankreichs
	        
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