Bewohner.
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Die Gemeinden sind sowohl hinsichtlich ihrer Einwohnerzahl,
als auch des Flächenraumes ihrer Flur sehr verschieden, wie wir
aus folgender Übersicht
erkennen:
Flachenraum
Einwohnerzahl
Leipzig . . .
. 58.57 qkm
353272
Ötzsch i
1.15 „
658
Raschwitz /
42
Dölitz . . .
0.54 „
1799
Probstheida .
4.87 „
1480
Stötteritz . .
. 2.92 „
5924
Mölkau. . .
2.44 „
253
Stünz . . .
1.74 a
480
Mockau. . .
. 5.75 „
2253
Schönefeld . .
5.09 „
4342
Paunsdorf . .
. 3.51 „
2656
Wahren . .
3.18 „
1321
Möckern . .
3.79 „
4364, dazu
1684 Militär.
Die Gemeindeangelegenheiten werden in Leipzig durch einen
Stadtrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze und ein Stadt¬
verordnetenkollegium beraten und verwaltet. Der Stadtrat besteht
aus 26 Ratsmitgliedern, das Stadtverordnetenkollegium aus 72
über 30 Jahre alten Bürgern. In den übrigen Gemeinden regiert
ein Gemeinderat, an dessen Spitze ein Gemeindevorstand steht, und
in den Gutsverbänden ein Gutsvorsteher. Die Gemeinden,
welche einen Gemeinderat mit einem Gemeindevorstand haben, sind
Land- oder Dorfgemeinden; Leipzig dagegen ist eine Stadt¬
gemeinde. Für die oben genannten Landgemeinden und Guts¬
verbände ist die höhere politische Behörde die königliche Amts¬
hauptmannschaft Leipzig. Dieser sind außerdem noch andere
Landgemeinden und Gutsverbände sowie auch die Stadtgemeinden
Markranstädt, Zwenkau und Taucha unterstellt. Der Stadt¬
gemeinde Leipzig, der Amtshauptmannschaft Leipzig und mehreren
anderen nach Osten und Süden gelegenen Amtshauptmannschaften
ist die königliche Kreishauptmannschaft Leipzig übergeordnet.