Full text: Welcher die Calligraphie, Orthographie, Epistolographie und die Rechenkunst enthält (Theil 2)

von der Epistolographie. 169 
Etat eines Hofes, übersehen kan. Man war zwar ge¬ 
sonnen, dieses «stuck erst bey dem historischen Theil dieses 
Schul-BucheS anzubringen; weil aber hier die beste Ge- 
legenheit ist, es einzuschalten; so soll erstlich eine gantz 
kurtz gefaßte Regenten-Tafel vorallSgesetzet, alsdann ein 
Verzeichnis derer Äemter und Bedienung angehänget 
werden, wobey man eine genügsame Menge der Addres- 
Ünr mancherley Arten haben wird. Man hat bey dieser 
Sache die gute Absicht, junge Gemüther, sonderlich 
Adeliche und vornehmer Personen Kinder, bey Zeiten 
auf ihre künftige Lebens-Arten vorzubereiten, und ihnen, 
wie in allen Dingen, also auch in diesen, das Total, 
das Gantze, mit seinen Haupt- und Neben-Theilen, vor 
Augen zustellen, und sie anzuweisen, an welchem Ort 
und in welcher Ordnung sic eine jede Sache suchen, auch 
st sie solche ausser Ordnung gesunden hatten, wieder 
anbringen sollen. Die Jugend lernet bey guter Zeit die 
weise Einrichtung seines Staats, die vielen und verschie¬ 
denen Collegia, die vornehmsten Ministers, Präsiden-- 
ten und Räthe derer Collegien kennen, welche man aus 
dem Berlinischen Addreß - Calender genommen, und 
hier in diese Ordnung gebrasst hat. Sie wird auf die 
künftige Zeit mehr Nutzen davon verspüren, als man 
ihr hier versprechen kan und will. Daher werden Ver¬ 
nünftige , und für die vortheilhafte Unterweisung der 
Jugend, besorgte Männer, dieses Stück des Schul- 
Buches , weder für unnothig, noch für überflüßig 
halten. 
Den Anfang soll eine kurtzgefaßte Regenten-Tafel machen. 
§5 
würde.
	        
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