von der Epistolographie. 169
Etat eines Hofes, übersehen kan. Man war zwar ge¬
sonnen, dieses «stuck erst bey dem historischen Theil dieses
Schul-BucheS anzubringen; weil aber hier die beste Ge-
legenheit ist, es einzuschalten; so soll erstlich eine gantz
kurtz gefaßte Regenten-Tafel vorallSgesetzet, alsdann ein
Verzeichnis derer Äemter und Bedienung angehänget
werden, wobey man eine genügsame Menge der Addres-
Ünr mancherley Arten haben wird. Man hat bey dieser
Sache die gute Absicht, junge Gemüther, sonderlich
Adeliche und vornehmer Personen Kinder, bey Zeiten
auf ihre künftige Lebens-Arten vorzubereiten, und ihnen,
wie in allen Dingen, also auch in diesen, das Total,
das Gantze, mit seinen Haupt- und Neben-Theilen, vor
Augen zustellen, und sie anzuweisen, an welchem Ort
und in welcher Ordnung sic eine jede Sache suchen, auch
st sie solche ausser Ordnung gesunden hatten, wieder
anbringen sollen. Die Jugend lernet bey guter Zeit die
weise Einrichtung seines Staats, die vielen und verschie¬
denen Collegia, die vornehmsten Ministers, Präsiden--
ten und Räthe derer Collegien kennen, welche man aus
dem Berlinischen Addreß - Calender genommen, und
hier in diese Ordnung gebrasst hat. Sie wird auf die
künftige Zeit mehr Nutzen davon verspüren, als man
ihr hier versprechen kan und will. Daher werden Ver¬
nünftige , und für die vortheilhafte Unterweisung der
Jugend, besorgte Männer, dieses Stück des Schul-
Buches , weder für unnothig, noch für überflüßig
halten.
Den Anfang soll eine kurtzgefaßte Regenten-Tafel machen.
§5
würde.