Full text: Bürger- und Haushaltungskunde

Bürgerkunde. 
Erstes Jahr. 
Die Familie. Vater und Mutter sind unsere Eltern. Eltern 
und Kinder wohnen zusammen und bilden eine Familie. Die 
Familie ist eine von Gott gewollte Einrichtung. „Es ist nicht 
gut, daß der Mensch allein sei“, sprach Gott. Adam und Eva 
bildeten mit ihren Kindern die erste Familie. Auf ihr ruht die 
Entwicklung des menschlichen Geschlechtes bis auf den heutigen 
Tag. i 
Ein gemeinsames Band umschlingt die Glieder einer Familie, 
das Band der Liebe. Die Eltern sind sich in Liebe zugetan, sie 
lieben ihre Kinder und diese sollen ihre Eltern lieben und ihnen 
gehorsam sein. Der Vater, das Haupt der Familie, müht sich in 
seinem Berufe ab, damit es den Seinigen wohlergehe. Er sorgt 
für Wohnung, Nahrung, Kleidung und die übrigen leiblichen 
Bedürfnisse der Familienangehörigen. Die Mutter ist von früh 
bis spät mit der Besorgung des Hauswesens beschäftigt und wartet 
und pflegt ihre Kinder. Gewissenhafte Eltern sind aber auch auf 
das geistige Wohl ihrer Kinder bedacht; sie schicken sie zur 
Schule, damit sie der geistigen Güter, welche die Bildung gewährt, 
teilhaftig werden. 
Die Familie ist gleichsam eine Gemeinde, ein Staat im 
Kleinen. Gemeinde und Staat ünden in der Familie ihre besten 
Stützen und ohne geordnetes Familienleben ist kein ge¬ 
regeltes Gemeinde- und Staatsleben denkbar. Der kindliche 
Gehorsam ist die beste Vorschule des staatsbürgerlichen Gehor¬ 
sams und aus der Liebe zum häuslichen Herde, aus der Liebe 
zur Heimat, entspringt die Liebe zum Vaterlande, der Patriotismus. 
Die Familie ist ein mächtiger Sporn zum Fleiße und zur 
Sparsamkeit, ein Hort der Sittlichkeit und die Pflanzstätte aller 
gesellschaftlichen Tugenden. Ein gewissenhafter und sparsamer 
Familienvater sorgt auch für das zukünftige Wohl der Seinigen 
durch Erwerbung von Eigentum und Vermögen oder durch 
Abschluß einer V e r s i c h e r u n g auf sein Leben. Vor Brand¬ 
schaden sucht er sich durch Abschluß einer Brand- und 
Mobiliarversicherung zu schützen und gegen etwaige Un¬ 
fälle und Schadenersatzansprüche durch Abschluß einer Unfall- 
und Haftpflichtversicherung sicher zu stellen. 
Auch die Dienstboten (Magd, Knecht, Geselle) werden 
zur Familie gehörig betrachtet. Sie helfen den Eltern bei der 
Arbeit und erhalten dafür Bezahlung oder Lohn. Die Herrschaften 
oder Arbeitgeber sind verpflichtet, den Dienstboten oder Arbeit¬
	        
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