No. 48. 49.
Volkswirtschaft.
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noch als zu unhandlich, namentlich wenn es sich um die Beförderung
großer Summen handelte. Deshalb kamen schon die Mongolen und
Kalmücken Lude des jZ. Jahrhunderts auf den Gedanken, ein Geld
herzustellen, das leicht zu handhaben war; sie machten Geld aus Papier.
Der eigentliche Erfinder des Papiergeldes soll ein chinesischer Kaiser-
gewesen sein, der schon im Jahr 800 n. Chr. Papiergeld Herstellen ließ.
Um die Mitte des s6. Jahrhunderts kam das Papiergeld in Österreich,
bald daraus in Rußland, \772 in Sachsen, \~90 in Frankreich und s806
in Preußen aus. Das Papiergeld wird überall vollgültig angenommen,
weil jeder Besitzer eines Kassenscheins denselben zu jeder Zeit an den
Kassen des betreffenden Staates gegen bares Metallgeld umtauschen
kann. Nach O. Pache u. a.
49. Kapital und Zinsen.
(^in junger Handwerker, welcher täglich 3 Jl verdient und davon
1 Jl zurücklegt, hat am Jahresschluß etwa 300 dt erspart. Legt er
das ersparte Geld auf der Sparkasse oder in anderer Weise sicher an,
so ist er im Besitz eines Kapitals. Fährt der junge Mann fort zu
sparen, so wird er in 10 Jahren mit Hinzurechnung der Zinsen zu
40/0 ein Kapital von ca. 3740 Jl besitzen. Entschließt er sich nach
10 Jahren, ein eigenes Geschäft zu gründen, so kann er dieses Geld¬
kapital zurückziehen und hiefür die erforderlichen Werkzeuge und Roh¬
materialien anschaffen; er verwandelt es somit in ein Betriebskapital,
das nun in seinem Gewerbe steckt und ihm voraussichtlich größeren
Gewinn abwirft als das erstere. Hat sein Geschäft guten Fortgang,
so ist es ihm möglich, mit seinen ferneren Ersparnissen eine Anzahlung
auf ein von ihm erkauftes Hans zu machen, welches nun ebenfalls einen
Teil seines Kapitals bildet. Er wird ferner im stände sein, jedes Jahr
eine Rate an seiner Hausschuld abzubezahlen. Das auf diese Weise
-erworbene Kapital ist also die Frucht fleißiger Arbeit im Verein mit
der Sparsamkeit. Die Kunst des Sparens und der Kapitalanlage be¬
steht einzig darin, daß man weniger ausgiebt, als man einnimmt. Hat
-es ein Mann so weit gebracht, daß er über ein schuldenfreies Eigentum
verfügt, so wird er nunmehr seine Ersparnisse in anderer Weise ver¬
werten und zu vermehren suchen. Er kann entweder seine Überschüsse
in guten Wertpapieren oder auf sicheren Hypotheken anlegen. Hiefür
erhält er einen zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbarten Jahres¬
zins. Diese Zinsvergütung ist ebenso gerechtfertigt als die Lohnver-