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2. Großhandel und Kleinhandel. Dieser Unterschied hat nicht 
überall seine volle Bedeutung. Der Großhändler, der eigentlich seine Waren 
von den Ursprungsorten beziehen und nur im großen verkaufen sollte, bezieht 
oft von Zwischenplätzen und hält einen offenen Laden, wie auf der andern 
Leite mancher Kleinhändler in direkter Verbindung mit beit Ursprungsorten 
steht und viel int großen verkauft. Abgesehen von einzelnen Handelszweigen, 
die wie der Wollhandel nur im großen betrieben zu werden pflegen, findet 
man reine Großhättdler in der Regel nur in Seestädten und Haupthaitdelsplätzeit. 
3. Direkter und indirekter Handel. Direkt ist jeder Handel, der 
nnmittelbar zwischen deut Orte des Ursprungs und deut des Verkaufes betrieben 
wird, indirekt oder Zwischetthandel jeder, bei detn die Waren erst durch die 
zweite oder dritte Hand an den Kaufmann gelangen, der sie dem Verkaufe 
übergeben tvill. Bei deut direkten Handel erspart man die Spesen des Zwischen¬ 
handels, und er ist daher als wohlfeiler in allen Fällen, wo man die Ver¬ 
hältnisse des Ursprungsorts genau kennt, vorzuziehen. Als Zwischenhandel 
bezeichnet man auch das häufig vorkontinende Anlegen von Schiffett an Zwischen- 
orten, um dort einen Teil ihrer Ware zu verkaufen oder andere einzunehmen. 
4. Eigenhandel heißt der Handel, den man für eigene Rechnung treibt, 
vorausgesetzt, daß man die Ware, die man verkauft, selbst gekauft hat; denn 
wenn ein Produzent die von ihm erzeugten Gegenstände in Umsatz bringt, so 
wird das nicht unter Eigenhandel begriffen. Der Gegensatz des Eigenhandels 
ist der Kommissionshandel. 
5. Produktenhandel, Manufakturwarenhandel, Kolonial- 
warenhandel u. s. w. sind Bezeichnungen, die sich auf die Gegenstände 
beziehen, mit denen der Kattfinanit handelt. 
6. Handel auf Lieferung und Handel auf Prämie. Wenn 
jentand eilte Ware ttnter der Bedingting verkauft, daß er sie in einer bestimmten 
Zeit und zu einem bestintmten oder zu dein laufenden Preise übergeben soll, 
so ist das ein Handel auf Lieferung. Bei dem Handel auf Prämien steht es 
dem Käufer frei, die Ware zu der verabredeten Zeit zu nehmen oder nicht, 
und es wird dann die Prämie als Differenz des laufenden und des bedungenen 
Preises berechnet und bezahlt. Dies geschieht gewöhnlich am Monatsschluß 
und dem folgenden sogenannten Stichtage. Friedr. Sieger. 
61. Gotttoö Watyrrsius. 
Um zu zeigen, tvie sich Fleiß, Aufmerksantkeit, Gründlichkeit, Methode und 
Ordnung, neben Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit im Leben bewähren, wollen 
wir unseren Lesern den Lebenslauf eines ausgezeichneten Kausmannes vorführen, 
an dem sich unsere angehenden Geschäftsleute ein Beispiel nehmen mögen. 
Es ist dies der Kaufmann Gottlob Nathusius. Gering und dürftig 
ivar sein Ursprung. Unter dem Dache der Armut erblickte er im Jahre 1760 
zu Baruth in der Provinz Brandenburg das Licht der Welt. Frömmigkeit 
und Rechtschaffenheit waren seiner Eltern einziger Reichtum, und diesen Schatz 
vererbten sie unverkürzt auf den Sohn. Nachdem Gottlob eine ärmliche Er¬ 
ziehung entpfangen hatte, kant er als Lehrling zu einem Kränter nach Berlin,, 
wo ihm als jüngstem Lehrbnrschen anfangs die niedrigsten Besorgungen ob¬ 
lagen; er hatte Briefe und Pakete auszutragen, Waren zu holen, die Tische 
abzuwischen, den Laden auszufegen u. dgl. m. Dazu kam noch, daß die Kost 
herzlich schlecht und unerträglich die Behandlung war, die er von den übrigem
	        
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