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Frankreich unter Bonaparte'ö Consulate.
Obgleich die neue Constitution in Hinsicht der Regierung
des Staates zunächst auf eine consularische Gewalt berechnet
war; so ward sie doch auch späterhin beibehalten, als der
erste Consul zum Kaiser der Franzosen ernannt ward. Die
Veränderungen und Ergänzungen derselben geschahen in der
Folge durch organische Senatuscousulta.
Nicht zunächst diese vierte Constitution, sondern die
Thätigkeit und Kraft der neuen Regierung rettete Frankreich
in dem damaligen Zeitpuncte von dem drohenden Untergange.
Die revolutionären Reactionen und Clubbs verschwanden im
Umfange der Republik, und Ruhe, Ordnung und Sicherheit
verbreiteten sich über dieselbe. Viele Deportirte aus allen
Partheien wurden zurückberufen, und Männer von Talenten,
ohne Rücksicht darauf, zu welcher Parthei sie ehemals gehört
hatten, traten ehrenvoll und ausgezeichnet in den öffentlichen
Dienst. Bei der Durchsicht der Emigranteuliste wurden
2t,000 Ausgewanderte, besonders aus den nützlichen, ge-
werbtreibenden Standen, aus den Künstlern, Handwerkern
und Ackerbauern, nach Frankreich zurückgerufen. Die Frei¬
heiten des Gottesdienstes wurden wieoer hergestellt, jeder
Gemeinde die noch nicht verkauften kirchlichen Gebäude zu¬
rückgegeben, die Sonntage erneuert, und kurz nach beendigtem
Kriege ein Concordat mit dem, zu Venedig von den
Kardinalen (.13 März 1800) gewählten, Papste Pius?
(Chiaramonti) abgeschlossen. — Zur neuen Einrichtung
der Gerechtigkeitspsiege ward, unter unmittelbarer Leitung des
ersten Consuls, ein bürgerliches Gesetzbuch bearbeitet,
das, nach seiner Erscheinung, den Namen seines Urhebers
erhielt (Code Napoleon). Ihm folgte ein Handels- und
Strafgesetzbuch. Das Finanzwesen bekam eine so zweckmäßige
Einrichtung, daß bereits im zweiten Jahre der Consularre-
gierung die Staatsausgaben aus den wirklichen Einnahmen,
ohne Anleihen und Vorauserhebung derselben, bestritten wer¬
den konnten. Das Reich behielt die bisherigen Departement,