Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

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Römische Geschichte. 
ouäftuv. 7. Die Quästur. Die Quästoren, die wir schon in der Königs- 
zeit als Untersuchungsbeamte bei schweren Verbrechen finden, sind später 
Finanzbeamte, denen die Verwaltung des Staatsschatzes (aerarium), der 
Einnahmen und Ausgaben und die Verwaltung des Staatsarchivs (tabel- 
larium) obliegt. Vor dem ersten punischen Kriege gab es schon acht 
Quästoren, Sulla vermehrte ihre Zahl auf 20, Cäsar auf 40, da sie als 
Finanzbeamte in den Provinzen dem Statthalter beigegeben wurden. 
MatuStra‘ diesen Beamtengattungen kamen eine Reihe von Beamten (magi- 
minores. stratus minores) als Untersuchungsrichter, Beamte zur Überwachung 
der Münzprägung, der Straßenreinigung usw. Diese Ämter wurden in 
der Kaiserzeit mit dem Gesamtnamen vigintiviratus nach der Zahl der 
20 Männer bezeichnet. — Zur Erledigung von bestimmten Ämtern oder 
Aufträgen wurden manchmal Kommissionen von zwei, drei, fünf, zehn 
bis zwanzig Männern eingesetzt. 
Während die genannten Ämter sämtlich Ehrenämter, waren, er- 
mb?me?.t9= ^e*ten die Magistratsdiener (apparitores) ein bestimmtes Gehalt 
(merces). Sie waren fest angestellt, und nicht selten kaufte man von den 
betreffenden Inhabern die Stellen. Die Kaufsumme vertrat dann für 
den abgehenden Inhaber eine Art Pension. So kaufte Horaz eine Schreiber¬ 
stelle bei einem Quästor. Unter den Magistratsdienern waren die ersten 
die scribae oder Sekretäre. Die Beamten cum irnperio hatten eine Art 
von Adjutanten bei sich (accensi). Mehrfach erwähnt sind schon die Lik¬ 
toren. Amtsboten (viatores) finden sich bei allen Beamten. Die unter¬ 
geordnetsten dieser Beamten sind die praecones, Herolde oder Ausrufer. 
Den Priestern standen zur Hilfeleistung bei den Opfern die Staatssklaven, 
servi publici, zur Seite. 
Der Senat. 
§ 128. War in der Königszeit der Senat nur eine beratende 
Körperschaft des Königs gewesen, so wurde er m der Republik die eigent¬ 
liche Regierungsbehörde. Am Anfange der Republik ist der Senat er¬ 
gänzt, und nun lautete die Anrede ,patres conscripti1, was man bald 
als gleichbedeutend mit „versammelte Väter", bald als patres et con¬ 
scripti, Väter und Beigeordnete (d. H. aus den Rittern), erklärt. Die Aus¬ 
nahme in den Senat (lectio senatus) hatten erst die Konsuln, später die 
Censoren. Den Senatoren waren gewinnbringende Beschäftigungen verboten, 
nur Einnahmen aus betn Ackerbau und aus Kapitalien waren gestattet. 
Als bic Zahl ber Quästoren stieg, würben in ber Regel nur gewesene Be¬ 
amte in ben Senat ausgenommen. Den ersten Rang nahmen bte gewesenen 
Censoren, bie censorii, ein, von benen ber älteste als princeps senatus 
eine besonbere Ehrenstellung innehatte, bann folgten bie consulares, bie 
praetorii, aedilicii, tribunicii, quaestorii. Die Normalzahl ber Mit- 
gtieber war 300, bis Sulla die Zahl auf 600 festsetzte. Jeder gewesene
	        
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