Full text: Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung

A. 
Staat tiñó Staatsformen. 
1. Vom Staat überhaupt. 
Die ursprünglichste und engste Vereinigung mehrerer Menschen ist die 
Familie, deren Bestand sich gründet auf die durch die Natur dem Menschen ein¬ 
gegebene Liebe und Fürsorge der Gatten zueinander und zu den gemeinschaftlichen 
Kindern. Sie ist nicht nur die Heimat des reinsten dem Menschen beschiedenen 
Glückes, sondern zugleich die Pflanzstätte der wertvollsten menschlichen Tugenden, 
nämlich der Treue und der selbstlosen, freiwilligen Unterordnung und Hingabe 
an andere, ohne welche eine Weiterentwicklung und Vervollkommnung des 
Menschengeschlechtes nicht möglich wäre. Daher bildet die Familie auch die 
Grundlage eines jeden Volkes; wenn ihre Bande in einem Volk sich lockern und 
zerfallen, ist regelmäßig auch das Volk selbst dem Untergang nahe. 
Aus den Familien entwickeln sich naturgemäß durch Heirat der Kinder die 
Geschlechter oder Stämme, d. h. die Vereinigungen der durch Verwandtschaft 
zusammengehörigen Familien. Die durch Gemeinsamkeit der Abstammung, Sprache 
und Sitte miteinander verbundenen Geschlechter und Stämme endlich bilden 
zusammen ein Volk. Solange ein solches Volk aber noch keinen Ackerbau treibt, 
sondern von der Jagd, dem Fischfang oder der Viehzucht lebt und ständig seine 
Wohnsitze wechselt (sog. Nomadenvölker), bildet es noch keinen eigentlichen Staat. 
Sobald es jedoch seßhaft geworden, wird es durch die Notwendigkeit, sein Gebiet 
gegen äußere Feinde zu schützen, gezwungen sich näher zusammenzuschließen. 
Das Zusammenleben auf festen Wohnsitzen erfordert ferner die Aufstellung all¬ 
gemein gültiger Vorschriften, deren Beachtung nötigenfalls gegenüber dem einzelnen 
erzwungen werden muß. So entsteht das ungeschriebene und das geschriebene 
Recht eines Volkes, so entsteht ein Staat, d. h. eine Volksgemeinschaft, welche 
allgemein verbindliche Vorschriften über sich anerkennt und zur Wahrung ihrer 
gemeinsamen Interessen eine gemeinsame Organisation besitzt. 
Wir ersehen hieraus, daß ein Staat in der Regel weder auf die Gewalt 
oder List der Stärkeren sich gründet noch (wie Rousseau im 18. Jahrhundert 
Bauerschmidt, Lesebuch. \
	        
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