Full text: Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern (Teil 6)

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das Wirtschafts- und Finanzsystem des Merkantilismus und das Beamten¬ 
tum waren die Organe dieser Macht. Es galt, diesen drei großen Organi¬ 
sationen Zahlreiche und tüchtige Kräfte zuzuführen, und dafür sollte das 
Bildungswesen sorgen. Für den Nachwuchs im Offizierkorps sorgten 
die Ritterakademien und Kadettenschulen (Berlin 1717), des Unteroffizier- 
korps und der Soldaten die Garnisonschulen und das Militärwaisenhaus 
in Potsdam (1724). In den Domänenkammern sollten solche Beamte 
tätig sein, die „einen gesunden natürlichen Verstand haben und von Jugend 
auf bei Rommerzten, Manufakturen, Accise und anderen einschlägigen 
Sachen herkommen." Aber sie sollten auch theoretisch gebildet sein. Des¬ 
halb gründete der König 1727 in Halle und dann auch in Frankfurt a. d. O. 
eine Professur für Oekonomie und Kameralwissenschaft; denn, wie ein 
Zeitgenosse sagte: „Die Wissenschaft von der Landesökonomie lehrt, 
wie durch die Nutzung der Landgüter und derselben zubehörigen Nahrung 
und Ueberflutz an zeitlichen Gütern möge erworben werden", „wie durch 
bürgerliche Gewerbe Nahrung und Reichtum eines jeden und gemeiner 
Glückseligkeit zu erlangen sind". Die Regierung in Magdeburg forderte 
den Prediger Christoph Sentier in Halle, der eine Handwerker(Real)- 
schule begründete, „weil vor das gemeine Wesen ein großer und augen¬ 
scheinlicher Nutz zu gemärten". An die Bildung der Bauern dachte der 
König ganz besonders. Das Edikt von 1717 und die Principia regulativa 
von 1736 sprachen zwei für die Entwicklung des niederen Schulwesens 
wichtige Grundgedanken aus, 1. den Grundsatz des Schulzwanges und 
2. die Anerkennung der Schulunterhaltung als Gemeindelast. Wenn das 
alles auch nur bescheidene Anfänge waren, so hat doch die absolute Staats¬ 
gewalt unter Friedrich Wilhelm I. einen großen Schritt vorwärts getan. 
„Das Erztehungs- und Unterrichtswesen wurde 
mit Bewußtsein als selbständiger organischer Teil 
der Staatsaufgaben erfaßt." (Heubaum S. 177.) Seine 
Eingliederung in das System der absoluten Monarchie und des Stände¬ 
staates wird aus folgendem, von (Sprenger aufgestelltem Schema klar 
ersichtlich. 
Armee 
(Militarismus) 
W1 ts- und Finanzsystem 
(Merkantilismus) 
Beamtentum u. Justiz 
(Bureaukratismur) 
Adel als Offiziere ' Unteroffiziere 
Akzise (Stadt) Kontribution 
(Land) 
Kontribution usw. Generaldirektorium 
Ritterakademien 
Aadettenschulen 
Garnisonschulen 
Stadtschule 
Landschule Gelehrte Schulen 
und Universität 
Armen-, Industrie-, 
Realschule
	        
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