Objekt: Die Geschichten der heiligen Schrift

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14. Anfänge deutscher Städte. 
namentlich viele im Rhein- und Donaugebiet: aus den Resten alter Römerstädte, 
deren Einwohnerschaften seit der Völkerwandrung in der Verfassung von Dors- 
schasten lebten, entstanden hier allmählich, im Laufe der Jahrhunderte wieder mächtige 
Kommunen, die ersten deutschen Städte. Indessen auch im rechtsrheinischen Deutsch¬ 
land werden einzelne alte Städte (z. B. Würzburg) in ähnlicher Weise, allmählich 
aus Landgemeinden, in denen Kaufleute sich niederließen und ein regelmäßiger 
Marktverkehr sich ausbildete, erwachsen sein. Die Mehrzahl setzt sich jedoch in diesen 
Gegenden aus Gründungsstädten zusammen. Schon aus der ersten Hälfte des 
elften Jahrhunderts, dem Jahre 1033, ist uns ein Gründungsprivileg erhalten: 
für die Altstadt Naumburg. Es läßt übrigens zugleich erkennen, daß die Umgegend 
auch bereits vorher nicht ohne städtische Anfiedlnngen war. Seit dem zwölften 
und namentlich dem dreizehnten Jahrhundert mehren sich die Städtegründungen 
sehr stark. Man hat berechnet, daß allein im Nordosten des heutigen Deutschland 
mindestens 350 Städte damals gegründet worden sind. Hierbei handelt es sich um 
Anlagen von frifcher Wurzel. Anderseits erhalten auch vorhandene Gemeinden, 
Dörfer, durch Privileg Stadtrecht. Fast jeder Landesherr strebt danach, in seinen: 
Territorium auch Städte zu haben. Er sieht seinen eignen Vorteil darin, obwohl 
er die militärischen und finanziellen Lasten der neuen Gemeinden herabsetzt. Ans 
indirektem Wege wird ihm der Ausfall wieder eingebracht. Es mußte dem ganzen 
Territorium zustatten kommen, wenn sich in ihm reiche Städte erhoben. Die Zölle 
des Landesherrn warfen größere Erträge ab, wenn zu den Märkten seiner Städte 
der fremde Kaufmann zog. Die wohlhabenden Bürgerschaften, die sich in den Städten 
bildeten, waren in der Lage, den Landesherrn in seinen Geldverlegenheiten zu unter¬ 
stützen. Eben hierdurch vermochten sie freilich auch ihm Bedingungen zu stellen 
und so ihre Privilegien zu vermehren. Einzelne Fürsten werden in der Geschichte 
als Städtegründer mit besonderm Nachdruck genannt: so Heimich der Löwe, der 
Gründer von München und Braunschweig (genauer: des Stadtteils Hagen), der auch 
Lübeck wichtige Privilegien erteilte; so die Zähringer, die Gründer von Freiburg 
im Breisgau, Freiburg im Üchtlande, Bem und andern, kleinern Städten. Indessen 
die Tendenz war unter den Landesherren eben ganz allgemein. Auch die kleinsten 
wollten ein Städtchen haben. Es macht sich teilweise ein wahres Städtegründuugs- 
sieber geltend. Manche Gründung ist mißglückt: der Ort, der mit einem Marktplatz 
und einer Umwallung ausgestattet wurde, ist trotzdem manchmal faktisch eine Land¬ 
gemeinde, das -stadt die Endung eines Dorfnamens geblieben. 
Es ist zu vermuten, daß man sich bereits bei den ersten Stadtgründungen an ein 
vorhandenes Muster anschloß, und zweifellos werden dies die ältesten deutschen 
Städte, also die aus den Römerstädten erwachsenen, geboten haben. Aus der spätern 
Zeit wissen wir durch unzählige Beispiele, daß man wohl ohne Ausnahme ein Vor¬ 
bild benutzt hat. Insbesondere die Stadtrechtsurkunde, die die zu gründende Stadt 
erhält, ist entweder nach der einer andern Kommune gearbeitet oder spricht Sätze 
aus, die in einer ältern Stadt schon in Geltung waren. So bilden sich große Familien 
von Städten, die durch die Gemeinsamkeit des Stadtrechtes verbunden sind. Von 
einem „Mutterrecht" gehen bedeutende Gruppen von „Tochterrechten" aus. Die 
berühmtesten „Mutterstädte" sind im südlichen Deutschland: Freiburg i. B., Frankfurt, 
München, Wien, Jglau; im nördlichen: Aachen, Dortmund, Soest, Hamburg, Lübeck, 
Magdeburg. Oft ist eine „Tochterstadt" wiederum „Mutterstadt" für andre Orte. 
So steht die große Mutterstadt Lübeck im Tochterverhältnis zu Soest, so Jglau in 
demselben Verhältnis zu Wien. So sind die Stadtrechte von Bem und Kolmar,
	        
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