Full text: Lesebuch für unterfränkische Fortbildungsschulen

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er an den Folgen des Hufschlages stirbt, so gewährt die Versicherung 
zunächst ein Sterbegeld und seine Hinterbliebenen erhalten sodann noch 
eine Rente. 
Wie schon der Name sagt, tritt die Jnvaliditäts- und Alters¬ 
versicherung bei Arbeitsunfähigkeit und im Alter in Wirksamkeit. 
Wird beispielsweise die Dienstmagd Müller infolge länger dauernder 
Krankheit arbeitsunfähig, so wird sie bis zu 26 Wochen von der Kranken¬ 
versicherung unterstützt. Mit der 27. Woche tritt an deren Stelle die 
Jnvaliditätsversicherung bis zur vollständigen Gesundung. Aus dieser 
Tatsache können wir schließen, daß die Invalidenversicherung eine Er¬ 
gänzung zur Krankenversicherung darstellt und daß sie nicht bloß bei 
dauernder sondern auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Wirk¬ 
samkeit tritt. Würde sich die Dienstmagd beim Futterschneiden mehrere 
Finger verstümmeln, so ist sie durch einen Betriebsunfall erwerbsunfähig 
geworden und hat die Hilfe der Unfallversicherung zu beanspruchen; 
hierbei wird ihr dann die Invalidenrente so weit ausbezahlt, als diese 
die Unfallrente übersteigt1). Hat die Versicherte das 70. Lebensjahr 
vollendet und ihre gesetzmäßigen Beiträge geleistet, so erhält sie, auch 
ohne erwerbsunfähig zu sein, eine Altersrente. Die Hinterbliebenen¬ 
versicherung nimmt sich, wie ihr Name sagt, der unterstützungsbedürf¬ 
tigen Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherten an. Stirbt der 
Taglöhner Groß und hinterläßt er eine erwerbsunfähige Witwe und 
Kinder unter 15 Jahren, so wird der ersteren eine Witwen- und den 
letzteren eine Waisenrente zuteil. Schon aus diesen Beispielen geht 
hervor, wie überaus segensreich die Versicherungseinrichtungen sind. 
III. 
Weil es aber doch noch gar manche gibt, denen die Beiträge zu 
den Versicherungen als Last erscheinen und die anderseits mit den 
Leistungen der Versicherungskassen nicht zufrieden sind, so erscheint es 
uns nötig vor den jungen Lesern die Frage zu erörtern: Wie hat 
sich die deutsche Arbeiterversicherung bis jetzt im großen 
und ganzen bewährt? 
Die unmittelbarste Wirkung der deutschen Arbeiterversicherung zeigt 
sich darin, daß jetzt die Millionen von deutschen Arbeitern in den haupt¬ 
sächlichsten Notfällen des Lebens einen gesetzlich gewährleisteten Anspruch 
*) Besonders bedeutungsvoll ist die Vorschrift über die Kinderzuschußrenten. 
Hat der Empfänger einer Invalidenrente Kinder unter 15 Jahren, so erhöht sich 
die Invalidenrente für jedes dieser Kinder um ein Zehntel (bis zu dem andert¬ 
halbfachen Betrage der Rente des Versicherten). 
Lesebuch für untersränkische Fortbildungsschulen. 23
	        
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