Full text: Geschichte für evangelische Schulen (Nr. 4)

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Geschichte. 
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eiferten in den Städten die Handwerker und Kaufleute in dem Streben, ihren Töchtern 
eine gewisse Bildung zuteil werden zu lassen. Anfangs besuchten die jungen Bürger¬ 
mädchen die Schulen in den Nonnenklöstern; seit dem 14. Jahrhundert entstanden 
jedoch hie und da besondere Mädchenschulen. Es waren Privatunternehmungen von 
„Lehrfrauen", die sich auch auf den Unterricht der Knaben erstreckten und den Lehrern 
an den Stadtschulen oft Anlaß zu Beschwerden gaben, weil ihnen die Schüler ent¬ 
zogen wurden. Auch Schreiber und Briefmaler befaßten sich mit dem Mädchenunter¬ 
richt; doch blieb in den Städten der größte Teil der Mädchen ohne geregelten Unter¬ 
richt; in den Dörfern hatten sie überhaupt keine Gelegenheit zu ihrer Ausbildung. 
5. Das Kriegswesen. Nach dem Verfall des Rittertums sahen sich die Könige 
und Fürsten genötigt, für den Kriegsdienst Söldnerscharen anzuwerben. Ganze 
10. Lager der Landsknechte. 
„Fähnlein" wurden übernommen in der Verfassung, die sie sich selbst gegeben hatten. 
Sie behielten auch im Heeresverband eine gewisse Selbständigkeit und wurden wegen 
ihrer Zügellosigkeit und Wildheit nicht selten ein Schrecken der Landbevölkerung. 
Reichstagsbeschlüsse und Landfriedensordnungen, die sich gegen das Söldnerunwesen 
richteten, blieben ohne Wirkung. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts gelang es 
dem Kaiser Maximilian I., dadurch Abhilfe zu schaffen, daß er nicht mehr ganze Fähn¬ 
lein in seinen Dienst nahm, sondern einem erprobten Anführer den Auftrag gab, auf 
Grund einer gedruckten Kriegsordnung eine bestimmte Anzahl von Söldnern aus 
kaiserlichen Landen— daher Landsknechte genannt— anzuwerben und zum Dienst 
unter dem Reichsbanner zu verpflichten. So schuf er ein Reichsheer, dem sogar Adelige 
und Söhne wohlhabender Bürger angehörten. Der erste Feldhauptmann war Georg 
von Frundsberg, der „Vater der Landsknechte". Wenn im Lande die Werbetrommel 
erscholl, strömten die kriegslustigen jungen Leute herzu, wurden nach den nötigen 
Vereinbarungen über den Sold Mann für Mann in die Musterrolle eingetragen und
	        
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