Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

336 Dumnorix 
der guten Vorbedeutung wegen. Freilassungen 
kamen nicht selten vor, entweder durch Loskauf 
der Sclaven, von dem, was sie sich erspart hatten; 
wahrscheinlich jedoch konnte der Herr seine Ein¬ 
willigung verweigern. Auch kam es vor, daß 
Sclaven, die im Seedienst (wobei sie besonders 
als Ruderer gebraucht wurden) sich ausgezeichnet 
hatten, wie bei beit Arginusen, massenweis frei¬ 
gelassen wurden. Auch nach ber Schlacht bei Chai- 
roneia würben bic mitkämpfenden Sclaven (auch 
bei Marathon schon haben Sclaven mitgestritten) 
für frei erklärt; dasselbe fand statt als Belohnung 
für die geschehene Anzeige schwerer Verbrechen. 
Auch testamentarische Freilassungen (ütvsIsv&sqco- 
ols) sind nicht selten. — Die Freigelassenen (ans- 
IsvO-sQoi) traten in bas Verhältniß der Metoiken 
und waren an den ehemaligen Herrn als ngo- 
ßtdtrje gebunden. Undankbarkeit gegen ben Herrn 
berechtigte biesen zu einer Klage änoGxaßCov, bie 
im Falle ber Vernrtheilnng erneute ©datieret zur 
Folge hatte, im Falle ber Freisprechung benselben 
von allen Pflichten gegen ben TtQoanxrrjg befreite 
unb den freigebornen Metoiken gleichstellte (s. auch 
Bevog). Vgl. Becker, Charikles III, S. 1 ff. 
Dumnorix f. Diviaticus. 
Duris, JovQig, von Samos, griech. Historiker 
um 250 v. C., schrieb Iotoqlccl (auch 'EXlrjvLKu u. 
Mccv.iSovLY.u genannt), die vom I. 370 anfingen und 
wenigstens noch den Demetrios Poliorketes behandel¬ 
ten; Ta Ttsgl AyaQ’oyilsa, Edfiicov cüqul N. a. Werke. 
Er war ein vielgelesener Schriftsteller und wird ost 
von Diodor, Plntarch, Athenaios u. A. angeführt. 
Sammlung der Bruchstücke von Hullemann (1841) 
und bei Müller, fragm. hist. Graec. II, 466 ff. 
Durius, zlovQLog, j. Duero, bedeutender Fluß 
Hispaniens, entspringt ans dem Jdubeda im Ge¬ 
biete ber Pelenbonen, strömt bei Numantia vorbei, 
bilbet bann bie Grenze zwischen Lusitania unb 
dem tarraconensischen Hispanien und mündet zwi¬ 
schen Kale unb Langobriga (beim Heut. Oporto) 
ins atlantische Meer. Rechts nimmt er benAreva, 
Pisoraea (jetzt Pisuerga) unb Astura (j. Estola), 
links ben Cuba (j. Coa) auf. Er sollte golbhaltig 
sein. Strab. 3, 153. 162. Sil. 1, 234. 
Durocortörum, Hauptstabt ber Renti im bel¬ 
gischen Gallien, j. nach betn späteren Namen Remi 
Rheims, wichtig als Mittelpunct mehrerer sich 
kreuzender Straßen. Caes. b. g. 2, 3. 6, 41. 
Duronia, eilte in ber Nähe ber canbinischen 
Pässe gelegene Stabt ber Samniten. Liv. 10, 39. 
Duronii, eine plebejische gens: 1) L. Dnro- 
nins, im I. 181 v. C. Prätor, verwaltete Apulien 
itttb Istrien, um bett Seeräubereien ber Jstrier 
zu steuern. Liv. 40, 18. Ihm würbe bie Unter¬ 
suchung über bie Bacchanalien übertragen. Die 
Seeräuber im abriaiischeit Meere züchtigte er. 
Liv. 40, 42. — 2) M. Duronins, von betn 
Redner M. Antonius als Censor ans dem Senat 
gestoßen, 98 v. C., weil er als Tribun ein zur 
Beschränkung bes Auswaitbes bei Gastmählern ge¬ 
gebenes Gesetz cassirt hatte, rächte sich bnrch eine 
gegen biesen angestellte actio ambitus, welche er¬ 
folglos blieb. Val. Max. 2, 9, 5. Gic. de or. 
2, 68, 274. 
Duumviri hießen in den römischen Muntctpiett 
und Colonieen die beiden höchsten Magistratsper¬ 
sonen, welche alle Jahre wechselten. In der Kai¬ 
serzeit bilbete fick aber ber Unterschieb, daß die j 
— Dux. 
Municipien in ber Regel Quatuorviri, bie Colo¬ 
nieen bagegen Dnnmviri hatten. Ihr vollstänbiger 
Name war duumviri iuri dicundo, unb ihr Amts¬ 
dienst glich im Kleinen dem der römischen Con- 
suln, obwol sie niemals Consulu hießen, sonbern 
nur etwa im Scherz so genannt würben, wie Cic. 
Pis. U. pro dom. 23. Sie waren bie obersten 
Stabtrichter, Prästbenten bes stabtifchen Senats 
unb Aufseher über bie ganze stäbtische Verwaltung. 
&ie trugen bie praetexta unb würben von zwei 
Victoren begleitet, welche Stöcke trugen. Die Wahl 
derselben geschah in ber Kaiserzeit allenthalben 
von betn Municipalsenat, früher auch in ben Mu- 
nicipalcornitieu, itttb nur Senatoren waren später 
wählbar; boch verlor bieses Amt in ber Kaiserzeit 
viel von seinem alten Ansehen, weil ihre Juris¬ 
diction sehr beschränkt wurde uttb bie Freiheit ber 
Stabte überhaupt zu sinken begann. 
Duumviri Capitales s. Perduellio. 
Duumviri uaväles, außerorbeutliche Seeprä- 
! fecten, besorgten tie Einrichtung und Ausrüstung 
der Kriegsschiffe und scheinen auch Oberanführer; 
ber Flotten gewesen zu sein, wie Appian (Samn. 
7 , vgl. Pol. 3, 25.) den Dnnntvir Cornelius im 
Kriege gegen die Tarentiner erwähnt. Die Ein¬ 
setzung dieses Amtes bestimmt Livins (9, 30.) ans 
312 v. C. 
Duumviri aedi faciundae unb aedi dedi- 
caudae besorgten nach erhaltenem Auftrag bett 
Ban ober bie Weihung bes Tempels. Liv. 28, 
42. 7, 28. 
Duumviri sacrorum ober sacris faciundis 
ober Sibylllni s. Divinatio, 15. 
Dux, 1) jeder Heerführer zu Lande n. zu Wasser. 1 
In bett Zeiten ber röm. Republik war ber Consnl 
ber erste Befehlshaber seines Heeres, ober bie 
tribuni militum eonsulari potestate, so oft biese 
in ber Zeit von 445—366 v. C. 'an Stelle ber 
Consulu gewählt waren. In Zeiten ber Gefahr 
bekam ber Consnl, welcher gerade bie fasces hatte 
(Liv. 8, 12.)/von bem Senate bett Auftrag, einen 
dictator (f. b.) zu erwählen. Derselbe mußte 
aus ber Zahl ber Konsulaten ernannt werben 
(dicere, Liv. 2, 18.), eine Regel, bie oft verletzt 
worben ist. Unter ihm commanbirte ein von ihm 
ernannter magister equitum. Doch war bies immer 
nur ein zeitweiliger unb vorübergehender Ober¬ 
befehl. Wenn beibe Cottsuln bei bem Heere gegen¬ 
wärtig waren, so wechselte ihr Befehl Tag um 
Tag (Liv. 22, 41.); reichten sie aber nicht hin für 
bie Führung ber aufgestellten Heere, so verlängerte 
man ben vorjährigen Consulu ihr imperium (pro- 
rogare) unb schickte selbst Prätoren in bie Pro¬ 
vinzen zur Uebernahme bes militärischen Ober¬ 
befehls. Vor bem Abgänge ans Rom zogen biese 
Oberbefehlshaber auf bas Capitol, um bort Opfer 
unb Gelübbe barzubringen, und von da gingen 
sie, mit dem Feltzherrnkleide (paludamentum), 
einem wollenen, purpurbesetzteu Gewände, ange¬ 
than (Liv. 42, 49.) unb von ihrer cohors prae- 
toria umgeben, ins Feld. Dieser Generalstab be- 2 
stand aus dem Quästor, den Legaten und den 
Kriegstribunen sammt den Präfecten der Bundes¬ 
genossen. Die Bestimmung des Quästors war 
jedoch (außer bei besonderem Aufträge) nicht die 
eines Befehlshabers, sondern er hatte die Geld¬ 
angelegenheiten und die Verproviautirung des 
Heeres zu besorgen. Die Legaten ernannte sich
	        
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