Full text: Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 (Theil 2)

Deutschland unter eigenen Königen. 
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und gab seine Stimme dem älteren Konrad. Ihm fielen alle Bischöfe 
bei, von den weltlichen Fürsten zuerst Herzog Konrad, sodann die 
Mehrzahl der anderen. Nur ein Teil derer, die für den Herzog 
waren, entfernten sich grollend; doch huldigten auch sie später dem ge¬ 
wühlten König. Dieser, nunmehr Konrad II., ließ bei der seierlichen 
Krönung seinen Vetter, den Herzog, zum sichtbaren Zeichen ihres 
Einverständnisses neben sich niedersitzen. Von dem neugewählten 
König erzählt Wipo einen volkssreuudlicheu Zug. Als es zur Krönung 
ging, drängten sich an Konrad viele Arme mit Bittgesuchen. Er hörte 
sie an, und, als einige aus seiner Umgebung ihu mahnten, die Cere¬ 
monie der Krönung nicht zu verzögern, erwiderte Konrad: „Die Er¬ 
füllung seiner königlichen Pflichten gegen die Armen gehe allem vor."'') 
lim sich der Zustimmung aller Stämme zu versichern, machte 
Conrad bald nach seiner Krönung einen Umzug durch die verschiede¬ 
nen Teile des Reichs. Er bestätigte den einzelnen Stämmen ihre 
hergebrachten Rechte, ließ sich dagegen von ihnen huldigen, unterrich¬ 
tete sich dabei von den Zuständen des Volkes, sprach wohl auch per¬ 
sönlich hier und da Recht. Man nannte dies den „Königsritt". 
Manche spätere Könige haben diesen Brauch beibehalten. 
Sogleich im Ansang seiner Regierung hatte Konrad einen hef¬ 
tigen Strauß mit einem nahen Verwandten zu bestehen. Es handelte 
sich um die Erbschaft des Königreichs Burgund. Das alte Laud 
der Burgunder (am Jura und längs der Rhone hinab bis zum 
Mittelländischen Meer) war 534 an das Frankenreich gefallen und 
bei den Teilungen von Verdun und Meersen bei der westlichen Reichs- 
hälste (Frankreich) geblieben. Doch hatte schon bald nachher ein vom 
König von Frankreich zum Statthalter daselbst eingesetzter Gras, 
Rudolph, (aus dem deutschen Geschlechte Welf) sich unabhängig 
gemacht. Dessen Sohn Rudolph II. hatte auch das heutige Savoyen 
und die Westschweiz unter seine Herrschaft gebracht. Ein späterer 
König von Burgund, Rudolph III., der kinderlos war, erteilte dem 
deutschen König Heinrich II. für den Fall feines Todes die Anwart¬ 
schaft auf sein Reich. Konrad II. (der überdies mit einer Enkelin Ru¬ 
dolphs III., Gisela, vermählt war) machte diese Anwartschaft geltend. 
Allein ein Sohn Giselas ans einer früheren Ehe, Ernst von 
Schwaben, glaubte als solcher nähere Rechte auf Burgund zu 
haben. Er empörte sich gegen seinen Stiefvater, und ihm schlossen 
*) Den feierlichen Akt der Wahl und insbesondere die rührende Szene zwischen 
den beiden Konrads hat nach der Erzählung des Zeitgenossen Wipo Uhland in 
seinem Drama: „Ernst von Schwaben" sehr lebendig geschildert.
	        
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