Deutschland unter eigenen Königen.
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und gab seine Stimme dem älteren Konrad. Ihm fielen alle Bischöfe
bei, von den weltlichen Fürsten zuerst Herzog Konrad, sodann die
Mehrzahl der anderen. Nur ein Teil derer, die für den Herzog
waren, entfernten sich grollend; doch huldigten auch sie später dem ge¬
wühlten König. Dieser, nunmehr Konrad II., ließ bei der seierlichen
Krönung seinen Vetter, den Herzog, zum sichtbaren Zeichen ihres
Einverständnisses neben sich niedersitzen. Von dem neugewählten
König erzählt Wipo einen volkssreuudlicheu Zug. Als es zur Krönung
ging, drängten sich an Konrad viele Arme mit Bittgesuchen. Er hörte
sie an, und, als einige aus seiner Umgebung ihu mahnten, die Cere¬
monie der Krönung nicht zu verzögern, erwiderte Konrad: „Die Er¬
füllung seiner königlichen Pflichten gegen die Armen gehe allem vor."'')
lim sich der Zustimmung aller Stämme zu versichern, machte
Conrad bald nach seiner Krönung einen Umzug durch die verschiede¬
nen Teile des Reichs. Er bestätigte den einzelnen Stämmen ihre
hergebrachten Rechte, ließ sich dagegen von ihnen huldigen, unterrich¬
tete sich dabei von den Zuständen des Volkes, sprach wohl auch per¬
sönlich hier und da Recht. Man nannte dies den „Königsritt".
Manche spätere Könige haben diesen Brauch beibehalten.
Sogleich im Ansang seiner Regierung hatte Konrad einen hef¬
tigen Strauß mit einem nahen Verwandten zu bestehen. Es handelte
sich um die Erbschaft des Königreichs Burgund. Das alte Laud
der Burgunder (am Jura und längs der Rhone hinab bis zum
Mittelländischen Meer) war 534 an das Frankenreich gefallen und
bei den Teilungen von Verdun und Meersen bei der westlichen Reichs-
hälste (Frankreich) geblieben. Doch hatte schon bald nachher ein vom
König von Frankreich zum Statthalter daselbst eingesetzter Gras,
Rudolph, (aus dem deutschen Geschlechte Welf) sich unabhängig
gemacht. Dessen Sohn Rudolph II. hatte auch das heutige Savoyen
und die Westschweiz unter seine Herrschaft gebracht. Ein späterer
König von Burgund, Rudolph III., der kinderlos war, erteilte dem
deutschen König Heinrich II. für den Fall feines Todes die Anwart¬
schaft auf sein Reich. Konrad II. (der überdies mit einer Enkelin Ru¬
dolphs III., Gisela, vermählt war) machte diese Anwartschaft geltend.
Allein ein Sohn Giselas ans einer früheren Ehe, Ernst von
Schwaben, glaubte als solcher nähere Rechte auf Burgund zu
haben. Er empörte sich gegen seinen Stiefvater, und ihm schlossen
*) Den feierlichen Akt der Wahl und insbesondere die rührende Szene zwischen
den beiden Konrads hat nach der Erzählung des Zeitgenossen Wipo Uhland in
seinem Drama: „Ernst von Schwaben" sehr lebendig geschildert.