Deutschland unter eigenen "Königen.
sich ein paar andere schwäbische Grosze an, darunter ein Werner
oder Wezel von Kyburg. Konrad siegte jedoch über die Verbündeten.
Wie es heißt, hätten die schwäbischen Edlen, als sie gegen den Kaiser
geführt wurden, erklärt: „ihr Streueeid gegen diesen gehe dem gegen
den Herzog vor." Ernst ward gefangen und in mehrjähriger Hast
(auf dem Giebichenstein) gehalten, zuletzt aber von seinem Stiefvater
auf die Bitten seiner Mutter freigegeben; er sollte sogar sein Herzog-
tum Schwaben wieder erhalten, wofern er nur den Aufenthalt seines
Freundes Werner, der sich gerettet hatte, verriete. Da er sich dessen
weigeite, ward er geächtet. Er floh zu Werner und trieb mit diesem
und anderen Edlen eine Art von Räuberwesen im Schwarzwald, bis
sie zuletzt alle umringt und getötet wurden.
burguntusche Eibe hatte Konrad noch gegen einen andern
Mitbewerber zu verteidigen, Odo, Grafen der Champagne, den Enkel
Rudolphs III. von seiner ältesten Tochter. Auch gegen ihn behaup¬
tete Konrad sein Recht und setzte sich mit eigener hanb die bürgn ir¬
dische Krone aufs Haupt (1032).
M'ten sicherte Konrad die von Polen, Ungarn, Slawen
bedrohten Grenzen Deutschlands durch siegreiche Kämpfe und durch
Gründung neuer Marken oder Verstärkung der schon bestehenden.
Auch wirkte er erfolgreich für Ausbreitung des Christentums in
Mecklenburg und Pommern. Dagegen gab er das von Heinrich I.
im Deutschland gewonnene, von Otto I. mit tapferer Hand behaupt
tete Schleswig preis, indem er bei der Vermählung der Tochter
deio Dänenkönigs mit feinem Sohne Heinrich es jenem als dänisches
Sehen überließ. Seitdem ist Schleswig nie mehr ein Bestandteil des
alten deutschen Reiches gewesen.
Als Gesetzgeber hat sich Konrad durch zwei wichtige Akte ver¬
ewigt. echon bald nach dem Anfange seiner Regierung (1028) ver¬
ordnete er, daß den kleinen Vasallen ihre Lehen von den größeren
erblich belassen werden sollten. Dadurch knüpfte er diese Edlen
enger au sich und an das Königtum, machte sie zugleich unabhängiger
i’on ihren Senioren und schwächte so die Macht dieser letzteren.*)
Eine zweite wichtige Maßregel, die unter Konrad II. zustande-
fam, war die Einführung eines sogenannten Gottesfriedens (treuga
Dei). Der Anstoß dazu ging von dem französischen Benediktiner-
) Eine Urkunde darüber findet sich nicht, sondern nur eine vom Jahre 1037
*u Gunsten der italienischen kleinen Vasallen. Die Thatsache berichtet aber Wipo,
der auch die oben angeführte Wirkung dieser Maßregel bestätigt.