Full text: Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 (Theil 2)

Deutschland unter eigenen Königen. 
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kloster Clugny aus. Um das sehr verbreitete Fehderecht wenigstens 
zn beschränken, sollten alle Fehden — bei Strase der Exkommuni¬ 
kation — verboten sein während der durch das Leiden und den Tod 
Christi geheiligten Tage, d. H. von Donnerstag Abend bis Montag 
-früh. Später erstreckte man diese Frist auch aus die Zeit vom 
1. Advent bis nach den sogenannten zwöls Nächten (13. Januar) 
und vom Montag vor Fasten bis zum Montag nach Ostern. In 
Frankreich trat aus dieser Grundlage ein Gottesfriede 1027 in Kraft. 
Dasselbe geschah in Burgund (hier, wie es scheint, unter Mitwirkung 
Konrads) 1033, in Deutschland erst später. 
Neben jener Maßregel der Erblichmachnng der kleineren Lehen 
suchte Konrad die Reichsgewalt auch dadurch zu stärken, daß er drei 
der großen Herzogtümer, Bayern, Schwaben und Franken, welche 
während seiner Regierung frei wurden, seinem Sohne, dem späteren 
König Heinrich III., zu Lehen gab. Auch war er bemüht, das von 
frühem Königen allzu freigebig ausgeteilte Reichsgut an das Reich 
zurückzubringen. Er starb 1039. 
Sein Sohn Heinrich III., schon 1026 zum König erwählt, hatte 
in den Kriegen seines Vaters tapser mitgesochten. Auch er suchte 
Oie Reichsgewalt zu stärken und die ihr feindlichen Mächte möglichst 
unschädlich zu machen. Zwar wagte er nicht, die von feinem Vater 
ihm übergebenen Herzogtümer als König in feiner Hand zn behalten, 
allein er vergab sie, mit Umgehung der großen Geschlechter, an 
Mindermächtige. Außerdem schwächte er die Macht der Herzöge, in¬ 
dem er Teile ihres Gebietes zu einer unabhängigen Stellung erhob. 
So machte er es mit der Landgrasschast Thüringen und mit dem 
Erzbistum Bremen, welche beide zu dem Herzogtum Sachsen gehörten. 
Seine auswärtigen Kriegszüge galten den Böhmen und den Ungarn. 
Tie ersteren zwang er zur Anerkennung der Lehenshoheit des Reiches, 
und auch die letzteren brachte er dahin, sich einer solchen zu unter 
wersem Mit dem König von Frankreich hatte er eine persönliche 
Zusammenkunft in Metz, bei welcher beide sich gegenseitig durch entert 
Eid verpflichteten, Frieden zu halten. Im Innern hatte Heinrich 
mit dem Herzog Gottfried von Niederlothringen Kämpfe deshalb zu 
bestehen, weil dieser sich auch Oberlothringens bemächtigen wollte. 
Heinrich hielt streng auf die Wahrung der Rechte sowohl der 
Krone als der Kirche, aber auch jedes andern Rechts. Man nannte 
ihn daher, wie Wipo berichtet, linea justitiae („Maßftab des 
Rechtes"). Zwar zur Herstellung eines „Kaiserrechts", d. h. einer 
die Rechte aller Stände gleichmäßig regelnden Gesetzgebung, wozu 
Biedermann, Deutsche Volks- und Kulturgeschichte. II. 2
	        
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