Full text: Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 (Theil 2)

Deutschland unter eigenen Königen. 
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lichen Verrichtungen) mit Ring und Stab lediglich den geistlichen 
Oberen, bezw. dem Papst, zustehe." 
Damit war die ausschließliche Oberherrlichkeit der Könige über 
die Geistlichkeit des Reiches, die mehr als 200 Jahre lang bestanden 
hatte, ausgegeben. 
Heinrich V. starb 1125. Mit ihm erlosch das sränkische 
Haus. 
Die Wahl eines neuen Königs schien diesmal besonders schwierig. 
Drei mächtige Geschlechter kämpften miteinander darum, nämlich das 
der Supplinbnrge in Sachsen, das der Staufen, welchen Heinrich IY. 
das Herzogtum Schwaben, Heinrich V. dazu noch Ostfranken ver¬ 
liehen und seine eigenen fränkischen Besitzungen vermacht hatte, end¬ 
lich das der Welseu, das, ursprünglich in Schwaben seßhaft, jetzt das 
Herzogtum Bayern und daneben, infolge von Heiraten und Erbschaften, 
große Güter in Sachsen besaß. Vielleicht aus diesem Grunde wurde 
die Wahlhandlung diesmal auf ganz besondere Weise vollzogen. Jeder 
der vier großen Stämme (ohne die Lothringer) stellte 10 Wahlmänner, 
und diese 40 Wahlmänner machten den vier Stämmen Wahlvor¬ 
schläge. Die Stimmen schwankten zwischen Lothar von Sachsen 
und Friedrich von Hohenstansen. Die päpstliche Partei war gegen 
die Stansen, weil diese Bundesgenossen der letzten Kaiser gewesen 
waren. Auch erkaufte Lothar seme Wahl durch das wichtige Zuge¬ 
ständnis, das er den Päpstlichen machte: er wolle aus die Überwachung 
der Bischofswahlen verzichten, auch die Belehnung der Bischöfe mit 
Scepter und Schwert erst nach deren Einweihung mit Ring und 
Stab vornehmen. Überdies holte er die Bestätigung seiner Wahl 
zum König vom Papste ein. Ein weiteres wichtiges Zugeständnis 
machte er in bezng ans die sog. Mathildischen Güter. Die Mark- 
gräsin Mathilde von Tnscien, eine Freundin des Papstes Gregor VII., 
hatte ihre sehr ausgedehnten Güter der Kirche vermacht; Kaiser 
Heinrich V. hatte dieselben aber, als verfallene Lehen, fürs Reich 
beansprucht. Die Frage war insofern streitig, als unter jenen Gütern 
sich auch vieles Mod (freies, nichtlehnbares Eigentum) befand. Lothar 
ließ sich nun von dem Papste Jnnoeenz II. mit jenen Gütern be¬ 
lehnen, wodurch also der Papst, nicht der König, für den wirklichen 
Eigentümer derselben erklärt ward. Die päpstliche Partei suchte dieses 
Verhältnis sogar dahin auszudeuten, als ob der deutsche König seine 
Krone vom Papste zu Lehen trage. 
In Deutschland hatte Lothar schwere Kämpfe mit den Brüdern 
Friedrich und Konrad von Staufen zu bestehen, denen er die von
	        
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