Deutschland unter eigenen Königen.
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lichen Verrichtungen) mit Ring und Stab lediglich den geistlichen
Oberen, bezw. dem Papst, zustehe."
Damit war die ausschließliche Oberherrlichkeit der Könige über
die Geistlichkeit des Reiches, die mehr als 200 Jahre lang bestanden
hatte, ausgegeben.
Heinrich V. starb 1125. Mit ihm erlosch das sränkische
Haus.
Die Wahl eines neuen Königs schien diesmal besonders schwierig.
Drei mächtige Geschlechter kämpften miteinander darum, nämlich das
der Supplinbnrge in Sachsen, das der Staufen, welchen Heinrich IY.
das Herzogtum Schwaben, Heinrich V. dazu noch Ostfranken ver¬
liehen und seine eigenen fränkischen Besitzungen vermacht hatte, end¬
lich das der Welseu, das, ursprünglich in Schwaben seßhaft, jetzt das
Herzogtum Bayern und daneben, infolge von Heiraten und Erbschaften,
große Güter in Sachsen besaß. Vielleicht aus diesem Grunde wurde
die Wahlhandlung diesmal auf ganz besondere Weise vollzogen. Jeder
der vier großen Stämme (ohne die Lothringer) stellte 10 Wahlmänner,
und diese 40 Wahlmänner machten den vier Stämmen Wahlvor¬
schläge. Die Stimmen schwankten zwischen Lothar von Sachsen
und Friedrich von Hohenstansen. Die päpstliche Partei war gegen
die Stansen, weil diese Bundesgenossen der letzten Kaiser gewesen
waren. Auch erkaufte Lothar seme Wahl durch das wichtige Zuge¬
ständnis, das er den Päpstlichen machte: er wolle aus die Überwachung
der Bischofswahlen verzichten, auch die Belehnung der Bischöfe mit
Scepter und Schwert erst nach deren Einweihung mit Ring und
Stab vornehmen. Überdies holte er die Bestätigung seiner Wahl
zum König vom Papste ein. Ein weiteres wichtiges Zugeständnis
machte er in bezng ans die sog. Mathildischen Güter. Die Mark-
gräsin Mathilde von Tnscien, eine Freundin des Papstes Gregor VII.,
hatte ihre sehr ausgedehnten Güter der Kirche vermacht; Kaiser
Heinrich V. hatte dieselben aber, als verfallene Lehen, fürs Reich
beansprucht. Die Frage war insofern streitig, als unter jenen Gütern
sich auch vieles Mod (freies, nichtlehnbares Eigentum) befand. Lothar
ließ sich nun von dem Papste Jnnoeenz II. mit jenen Gütern be¬
lehnen, wodurch also der Papst, nicht der König, für den wirklichen
Eigentümer derselben erklärt ward. Die päpstliche Partei suchte dieses
Verhältnis sogar dahin auszudeuten, als ob der deutsche König seine
Krone vom Papste zu Lehen trage.
In Deutschland hatte Lothar schwere Kämpfe mit den Brüdern
Friedrich und Konrad von Staufen zu bestehen, denen er die von