Full text: Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 (Theil 2)

(Erstes Kapitel 
Außere und innere Gestaltung Deutschlands bei seiner Trennung 
vom Frankenreiche. 
|El§ durch den Vertrag von Verdun (843) Deutschland ein 
selbständiges Reich wurde, hatte es folgende Grenzen: im Norden 
die Eider (mit Ausschluß Schleswigs), im Cfteu die Elbe von der 
Nordsee bis zum Einfluß der Saale, von da an südlich die Saale, 
dann den Böhmerwald und die Raab, im Süden die Berner Alpen 
(die deutsche Schweiz oder Cberaleimntrtiert gehörte zu Deutschland, die 
französische zu Lotharingieu), im Westen den Rhein, nur daß Friesland 
zu Lotharingien gehörte, dagegen die Bistümer Mainz, Worms, Speier 
(ohngeführ das heutige Rheinbayern und Rheinhessen) zu Deutschland. 
Der Teilung zu Verdun folgte eine zweite (870) zu Meersen 
an der Maas. Die Linie Lothars starb 869 aus bis auf einen männ¬ 
liche Sproß, Ludwig II., der, znsrieden mit Italien und dem Kaiser¬ 
titel (zumal da er keine Söhne hatte), sich um das übrige Erbe seines 
Hauses wenig kümmerte und ohne viel Widerstand geschehen ließ, daß 
Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche sich in dasselbe teilten. 
So erhielt Ludwig der Deutsche die Länder zwischen Rhein, Maas 
und Schelde, sowie Friesland. Die Westgrenze Deutschlands bil¬ 
dete also sortdann nicht mehr der Rhein, sondern eine von Basel 
ans links an Nancy vorbei, längs der Maas, dann links von Brüssel 
bis zur Scheldemündung jenseits Antwerpen gehende Linie; Deutsch¬ 
land reichte fetzt bis ein den Kanal nnd saßte etwa die heutigen Län¬ 
der Rheinpreußen, Holland, das südliche und östliche Belgien mit 
Brüssel und Antwerpen in sich. Die Grenze zwischen Ost- und 
Westsranken (Deutschland nnd Frankreich) fiel nunmehr ziemlich genau 
zusammen mit der Sprachgrenze zwischen Germanisch und Ro¬ 
manisch. 
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