fullscreen: Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte

Deutschland, Luxemburgisch-Böhmische Kaiser. 
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Der Rheinische Städtebund, in der Mitto des 13. Jahrhunderts 
(Bündnis zwischen Worms und Mainz) zur Sicherung des Land¬ 
friedens begründet, besteht zuletzt aus mehr als 70, nicht nur 
rheinischen Städten (z. B. Bremen, Regensburg, Nürnberg); auch 
Fürsten, geistliche und weltliche, schliefsen sich ihm an. 
Der schwäbische Städtebund, geschlossen 1376, namentlich gegen 
den Grafen von Würtemberg Eberhard den Greiner (d. h. den 
Zänker), auch genannt der Rauschebart. 
Adlige Genossenschaften, gestiftet von den Mitgliedern des 
mittleren Adels, der Reichsritterschaft, namentlich in Schwaben, 
Franken und am Rhein, um ihre Selbständigkeit einerseits gegen 
die Städte, andrerseits gegen den hohen Adel, d. h. die Reichsfürsten, 
zu behaupten, welche überall danach streben, sich eine eigentliche 
Landeshoheit auszubilden. Die Reichsfürsten sind entweder geistliche 
(Erzbischöfe, drei davon, Kurfürsten, s. S. 257, Bischöfe, Aebte) 
oder weltliche (Herzoge, Vfalzgrafen, Markgrafen, Burggrafen). 
Unter den adligen Genossenschaften sind zu nennen: die Martins¬ 
vögel (von dem Tage ihrer Vereinigung so genannt), die Schlegler, 
der Löwenbund. 
1377. Beginn des Städtekrieges. 
Schlacht hei Reutlingen. Glänzender Sieg des schwä¬ 
bischen Städtebundes (TJlm Vorort) gegen Ulrich, Sohn Eberhards. 
Der schwäbische Städtebund vom Kaiser anerkannt. 
1378. Tod Karls IV., nachdem er seine Länder unter seine drei 
Söhne so getheilt, hat, dass Wenzel Böhmen und Schle¬ 
sien (später fällt ihm auch Luxemburg zu), Sigismund die Mark 
Brandenburg, Johann die Lausitz erhält. (In Mähren herrschen 2 
Neffen Karls, Prokop und Jobst, als Markgrafen.) Zum deutschen 
König war schon gewählt worden 
1378—1400. Wenzel, Karls IV. ältester Sohn. 
1381. Der schwäbische Städtebund vereinigt, sich mit dem rhei¬ 
nischen und schliefst später ein Bündnis mit einem 
Theil der schweizerischen Eidgenossenschaft. 
1384. Wenzel bringt einen neuen Landfrieden, die sogenannte 
Heidelberger Stallung, auf vier Jahre zu Stande, der 
. aber, bald nachdem der Kaiser nach Böhmen zurück- 
gokehrt ist, gobrochen wird. 
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