Anweisung zur Rechenkunst. Z4i
st) Fehler der Unwissenheit sind Anfangs nicht hart,
oder wol gar nicht zu bestrafen; wolaber, wenn
an der Unwissenheit, ihre Faulheit, Nachlaßigkeit
und'Unachtsamkeit Schuld ist. Wobey aber diese
Erinnerung zu mercken Der Praceptor muß
1) Die Sache denen Schülern vorhero wol drey
bis viermal gesagt haben.
2) Alle mögliche Gedult im Anfang mit ihnen ge¬
habt haben.
r) Die Strafen können mancherley seyn. Z. E.
1) Oftmaliges Wiederholen der Exempel, die etwas
schwer sind.
2) Die Exempel mit nach Hause geben und darüber
halten, daß sie solche machen und bringen müssen.
k) Wenn man die Exempel corrigiren will, darf man
nichteinen Schüler nach dem andern vornehmen;
sondern man nimmt zwey oder vier derer besten Schü¬
ler zusammen, vergleichet ihre Exempel mit einan¬
der, ob sie überein kommen. Siehet man, sie ha¬
ben gefehlet, so saget man ihnen nur so viel, daß
sie gefehlet hätten. Man kan auch, wenn die Schü¬
ler zu lange den Fehler suchen, weiter sagen:
Ob es im Dividiren, Multipliciren, Addiren oder
Subtrahiren gefehlet sey.
Man muß bey Vergleichung der besten Exempel,
den Grössern nicht zu viel trauen; sondern dasExeyi-
, Pel lieber zu Hause erst selbst machen, und dasselbe
in die Schule mitbringen.
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m) Wo-