452 Die Thronbesteigung; Huldigungsreden; des KönigS Absichten f. b. Lanbesversassvng.
53. Regierung Friedrich Wilhelm's IV. bis ;um Mary
aufliande 1848.
Die Huldigung. Friedrich Wilhelm IV. bezeichnete seinen Regierungs¬
antritt durch mehrere Beweise königlicher Milde, welche zugleich als An¬
deutungen einer heranbrechenden freieren Entwickelung des öffentlichen Lebens
aufgefaßt wurden.
Die Hoffnungen, welche schon hierdurch erweckt wurden, steigerten sich
zur lebhaftesten Begeisterung, als Friedrich Wilhelm IV. bei den Huldi¬
gungen in Königsberg und Berlin (am 10. September und am
15. October 1840) mit erhabenen, wahrhaft königlichen Worten das Bewußt¬
sein von seinen hohen Regentenpflichten und den ernsten Willen aussprach,
dieselben mit Gottes Hülfe zu erfüllen; als er gelobte, „ein gerechter Richter!
ein treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst, ein christlicher König zu sein/'
wie sein unvergeßlicher Vater; als er in Königsberg die schönen Worte sprach:
„Bei uns ist Einheit an Haupt und Gliedern, an Fürst und Volk, im Großen
und Ganzen, herrliche Einheit des Strebens aller Stände nach einem schönen
Ziele: nach dem allgemeinen Wohle in heiliger Treue und wahrer Ehre!"
und in Berlin: „Ich weiß zwar, und Ich bekenne es, daß Ich Meine Krone
allein von Gott habe, und daß es Mir wohl ansteht, zu sagen: „„Wehe dem,
der sie anrührt!"" — Aber ich weiß auch und bekenne es vor Ihnen Allen,
daß Ich Meine Krone zu Lehen trage von dem Allerhöchsten Herrn, und daß
Ich Ihm Rechenschaft schuldig bin von jedem Tage und jeder Stunde Meiner
Regierung." — „Ich gelobe, Mein Regiment in der Furcht Gottes und in
der Liebe der Menschen zu führen, mit offenen Augen, wenn es die Bedürf¬
nisse Meiner Völker, mit geschlossenen, wenn es die Gerechtigkeit gilt. —
Ich will vor Allem dahin trachten, dem Vaterlande die Stelle zu sichern, auf
welche es die göttliche Vorsehung durch eine Geschichte ohne Beispiel erhoben
hat, auf welcher Preußen zum Schilde geworden ist für die Sicherheit und
für die Rechte Deutschlands. In allen Stücken will Ich so regieren, daß
man in mir den ächten Sohn des unvergeßlichen Vaters, der unvergeßlichen
Mutter erkennen soll, deren Andenken von Geschlecht zu Geschlecht in Segen
bleiben wird."
Des Königs Absichten für die Landesverfassung. Der vereinigte
Landtag (1847). Wie aus des Königs Worten ein erhabener Geist und
eine wahrhaft edle Denkungsweise hervorleuchteten, so bekunden auch seine
Handlungen die trefflichsten Absichten für Preußens und Deutschlands heil¬
same Entwickelung. Hohe königliche Gedanken erfüllten des Fürsten Sinn,
in mehr als einer Beziehung brachte er schöpferische Pläne mit auf den Thron.
Schon als Kronprinz hatte Friedrich Wilhelm der Ausbildung einer
reichsständischen Verfassung für Preußen eine vorzügliche Beachtung gewid¬
met; dasselbe Streben hielt er auch als König fest Dabei war es freilich
sein Grundsatz, nicht etwas ganz Neues zu schaffen, sondern die in Preußen
seit alter Zeit vorhandenen Elemente einer allgemeinen Landesverfassung zu
benutzen, zu entwickeln und zu vervollkommnen: er wollte aus den Provinzial-
ftänden allmälig die allgemeinen Reichsstände herausbilden.