en muß, so können für die Auffassungsgabe 1011 jähriger
Mädchen nur gedächtnismäßige Aneignung unentbehrlicher topographischer
Kenntnisse und die Schulung solcher formaler Kräfte in Frage kommen,
welche der Entwicklung klarer Raumvorstellungen, dem Verständnis der
Karten durch Lese- und Maßübungen und der Einführung in die
elementarsten Gesetze der Klimatologie und Anthropogeographie dienen.
Die erdgeschichtliche Begründung der festen Erdformen setzt in
unserem Lehrbuche, wie bereits in Heft J dargelegt wurde, in Kl. V beim
Übergang zur Betrachtung der fremden Erdteile ein. Die Gründe dafür
liegen klar: Ein wahrhaft bildender, zu eigener Beobachtung befähigender
erdgeschichtlicher Unterricht, der nicht bloß mit leeren Worten operieren
will, kann nur heimatkundlichen Charakter tragen. Für die Geographie ist
die Geologie nur Hilfswissenschaft, und sie könnte es bei der Fülle ihrer
sonstigen Aufgaben nur für wünschenswert erklären, wenn ihr von anderer
Seite die Grundlagen für das Verständnis der Fundamentalgesetze der
tektonischen und historischen Geologie geliefert würden, so daß sie sich auf
ihre geomorphologische Anwendung beschränken könnte. Die abschließende
Betrachtung der fremden Erdteile in länderkundlicher Beziehung in Kl. V
und IV verlangt eine genetische Betrachtung ihrer Oberflächenformen. Da
aber Uis dahin Biologie und Chemie nicht in der Lage sind, dem erd—
kundlichen Unterrichte soweit vorzuarbeiten, daß er mit seinen geomor—
phologischen Belehrungen hier einsetzen könnte, so muß er die geologische
Grundlegung selbst vornehmen. So erklärt sich die Einschaltung des
„Erdgeschichtlichen Überblicks“ auf S. 88—92
Loschwitz bei Dresden, im April 1912.
Dr. Emil Schöne.