Full text: (5. bis 7. Schuljahr) (Ausg. M (für höhere Mädchenschulen), Mittelstufe)

en muß, so können für die Auffassungsgabe 1011 jähriger 
Mädchen nur gedächtnismäßige Aneignung unentbehrlicher topographischer 
Kenntnisse und die Schulung solcher formaler Kräfte in Frage kommen, 
welche der Entwicklung klarer Raumvorstellungen, dem Verständnis der 
Karten durch Lese- und Maßübungen und der Einführung in die 
elementarsten Gesetze der Klimatologie und Anthropogeographie dienen. 
Die erdgeschichtliche Begründung der festen Erdformen setzt in 
unserem Lehrbuche, wie bereits in Heft J dargelegt wurde, in Kl. V beim 
Übergang zur Betrachtung der fremden Erdteile ein. Die Gründe dafür 
liegen klar: Ein wahrhaft bildender, zu eigener Beobachtung befähigender 
erdgeschichtlicher Unterricht, der nicht bloß mit leeren Worten operieren 
will, kann nur heimatkundlichen Charakter tragen. Für die Geographie ist 
die Geologie nur Hilfswissenschaft, und sie könnte es bei der Fülle ihrer 
sonstigen Aufgaben nur für wünschenswert erklären, wenn ihr von anderer 
Seite die Grundlagen für das Verständnis der Fundamentalgesetze der 
tektonischen und historischen Geologie geliefert würden, so daß sie sich auf 
ihre geomorphologische Anwendung beschränken könnte. Die abschließende 
Betrachtung der fremden Erdteile in länderkundlicher Beziehung in Kl. V 
und IV verlangt eine genetische Betrachtung ihrer Oberflächenformen. Da 
aber Uis dahin Biologie und Chemie nicht in der Lage sind, dem erd— 
kundlichen Unterrichte soweit vorzuarbeiten, daß er mit seinen geomor— 
phologischen Belehrungen hier einsetzen könnte, so muß er die geologische 
Grundlegung selbst vornehmen. So erklärt sich die Einschaltung des 
„Erdgeschichtlichen Überblicks“ auf S. 88—92 
Loschwitz bei Dresden, im April 1912. 
Dr. Emil Schöne.
	        
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