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8. Gitgungsscheine (Mortifikationen). 
A. Belehrungen. 
Ein Tilgungsschein (Mortifikationsschein) wird ausgestellt, wenn man 
einen in Verwahrung gegebenen Gegenstand zurückerhalten, oder einen Schuld¬ 
schein über ein Darlehn verloren hat, ihn also bei Tilgung der Schuld nicht 
zurückgeben kann. Es müssen darin die Fragen beantwortet werden: Von 
wem erhält man etwas zurück? Was? Wann? 
B. Beispiele. 
1) Daß mir Herr Eduard Noll, Bildhauer hier, das ihm am 1. Juni 
laufenden Jahres in Verwahrung gegebene Päckchen mit zweihundert Mark 
heute wieder richtig zurückgegeben hat, bescheinige ich hiermit dankend unter 
Zurückgabe des Depositenscheines. 
Essen den 1. November 1880. Oottkried Mag6r. 
2) Herr Jakob Weber, Schreinermeister Hierselbst, hat mir heute eine 
Schuld von dreihundert Mark samt den Zinsen bar zurückgezahlt. Da der 
betreffende Schuldschein mir abhanden gekommen ist, so erkläre ich denselben 
hiermit für null und nichtig. 
Duisburg den 11. November 1880. Alkred Berger, 
Kappenmacher. 
0. Aufgaben. 
Stelle 2 Tilgungsscheine aus über die Zurückgabe jener Gegenstände, die in den 
unter B des 4. Abschnittes mitgeteilten Depositenscheinen näher bezeichnet sind! 
9. Aötretungsscheine (Oessionen). 
A. Belehrungen. 
Diese Scheine enthalten die Erklärung, daß man eine Forderung oder 
ein Recht einem andern überträgt oder cediert. Die Session enthält also die 
Sache, die abgetreten wird; den Namen dessen, an den dieselbe abgetreten 
wird (des Cessionars); wann sie abgetreten wird und den Namen des Cedenten, 
d. i. desjenigen, der etwas abtritt. 
In der Regel wird dem Schuldner von der erfolgten Abtretung Mit¬ 
teilung gemacht und dessen Einwilligung auf die Session geschrieben. 
B. Beispiele. 
1) Herr Kaufmann Wilhelm Rahe von hier schuldet mir laut Schuld¬ 
schein vom 1. Juli vorigen Jahres die Summe von viertausend Mark nebst 
den laufenden Zinsen zu 5 Prozent. Diese Forderung trete ich hiermit an 
Herrn Rentner Moritz Wald in Borbeek dergestalt ab, daß derselbe damit 
als sein unbeschränktes Eigentum schalten kann. Zu diesem Ende habe ich 
ihm den Original-Schuldschein des Herrn W. Rahe ausgehändigt. 
Essen den 4. Mai 1880. Johann Scholl. 
Von der Übertragung der Forderung, welche Herr Joh. Scholl au mich 
hatte, bin ich in Kenntnis gesetzt, und erkenne Herrn Rentner Moritz Wald 
in Borbeck als meinen Gläubiger au. 
Essen den 4. Mai 1860. 
Wilhelm Rahe.
	        
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