Full text: Erdkundliches Lesebuch für die Oberstufe höherer Lehranstalten und Seminare

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Achter Zeitraum. 
vereinigten Italiens aufzutreten, schien in dieser Zeit 
der lebhafte, in seinen Entwürfen wenig beharrliche, König 
Joachim Murat aufgefaßt zu haben. Für den Augenblick 
lahmte allerdings sein gemeinschaftliches Wirken mit Oest¬ 
reich in Italien die Bewegungen und Fortschritte des Vice- 
königs, der, bis zur Entscheidung von Napoleons Schick¬ 
sal, demselben mit unverrückter Treue ergeben blieb; allein 
weil der Feldzug in Italien auf die Entscheidung, des Haupt- 
kampfes zu wenig Einfluß behauptete, Murat, wie Berna¬ 
dette, seine Streitkrafte schonte, und spater die Stimmung 
der verbündeten Machte gegen ihn sich ganz verschieden von 
der Stimmung gegen den Kronprinzen von Schweden zeigte; 
so endigte auch die politische Rolle des Königs von Neapel 
anders, als die des Kronprinzen von Schweden. 
703. 
Kampf a u f F r a n k r e i ch s Boden. 
In der Schweiz wogten zwar, sogleich nach der Völ¬ 
kerschlacht bei Leipzig, die Partheiungen wieder auf, seit 
die in den letzten zwanzig Jahren unterdrückten Aristokraten 
neue Hoffnungen faßten, weil das seit 1802 bestandene Ver¬ 
hältniß Napoleons zur Schweiz, als eines Vermittlers 
ihrer damaligen Staatöverfassung, nicht langer fortdauern 
konnte; allein die Schweizer erkannten doch auch das drin¬ 
gende Bedürfniß, bei dem Annähern des böhmischen Hee¬ 
res, eine bestimmte Maasregel zu ergreifen. Sie erklärten 
sich daher (18 Nov.) für neutral, und Napoleon, der 
seinen Vortheil verstand, erkannte diese Neutralität an. Da¬ 
gegen erklärten aber die Verbündeten (21 Dec.), daß das 
Einrücken ihrer Heere auf das Gebiet der Schweiz nicht 
nur eine für die Ausführung ihrer militärischen Plane noth¬ 
wendige Maasregel sey, sondern auch als Vorbereitung mit 
den Schritten in Verbindung stehe, durch welche das künf¬ 
tige politische Schicksal Helveticas bestimmt werden solle. 
Auf diese Erklärung erfolgte die Zurückziehung des, unter 
dem Generale Wattenwyl am Rheine zur Behauptung 
der Neutralität ausgestellten, Schweizerheeres, und die mei-
	        
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