Full text: Deutsches Lesebuch für Sexta (Teil 1, [Schülerband])

— 337 — 
258. Der Friede von Wien. 
1864. 
(Staatsarchiv VII., Nr. 1728; französ.) 
— Art. 3. Se. Majestät der König von Dänemark verzichtet auf 
alle Ihre Rechte aus die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauen- 
bnrg zu guusteu Ihrer Majestäten des Königs von Preußen und des 
Kaisers von Österreich und verpflichtet sich die Verfügungen anzuerkennen, 
welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Herzogtümer treffen 
werden. 
Art. 4. Die Abtretung des Herzogtums Schleswig umfaßt alle Inseln, 
die zu diesem Herzogtum gehören, ebenso wie das aus dem Festlande be- 
legene Territorium. Um die Abgrenzung zu vereinfachen und die Unzn- 
träglichkeiten zu beseitigen, welche sich aus der Lage der in das Gebiet 
von Schleswig eingeschlossenen jütischen Teile ergeben, tritt S. M. der 
König von Dänemark an I. I. M. M. den König von Preußen und den 
Kaiser von Österreich die jütischen Besitzungen ab, welche im Süden der 
südlichen Grenzlinie des Ripe-Distrikts belegen sind, nämlich: das jütische 
Gebiet Mögeltondern, die Insel Amrom, die jütischen Teile der Inseln 
Föhr, Sylt, Romoe n. s. w. Dagegen willigen I. I. M. M. der König 
von Preußen und der Kaiser von Österreich ein, daß ein entsprechender 
Teil von Schleswig, welcher außer der Insel Aeroe Gebietsteile umfaßt, 
die dazu dienen, den Zusammenhang des obenerwähnten Ripe-Distrikts mit 
dem übrigen Jütland herzustellen und die Grenzlinie zwischen Jütland und 
Schleswig von der Seite von Kolding zu verbessern, vom Herzogtume 
Schleswig losgetrennt und dem Königreiche Dänemark einverleibt werde, 
Art. 12. Die Regierungen von Preußen und Österreich werden sich 
die Kriegskosten von den Herzogtümern erstatten lassen. 
Art. 19. Die Bewohner der durch gegenwärtigen Vertrag abgetretenen 
Gebiete sollen während des Zeitraums von sechs Jahren, vom Tage der 
Auswechselung der Ratifikationen gerechnet, und nach einer vorgängigen 
Erklärung bei der zuständigen Behörde volle und ungehinderte Freiheit 
habeu, ihre Habe ohne Versteuerung auszuführen und fich mit ihren 
Familien in die Staaten I. M. von Dänemark zurückzuziehen, in welchem 
Falle ihnen die Eigenschaft von dänischen Unterthanen gewahrt werden 
soll -1). 
Geschehen zu Wien, am 30. Oktober im Jahre der Gnade tausend- 
achthundertvierundsechzig. 
Werther. Balan. 
Rechberg. Brenner. 
Quaade. Kauffmann. 
1) Der Vertrag enthält 24 Artikel, Die Verhandlungen währten seit Anfang 
August. 
Zurbonsen, Quellenbuch. 22
	        
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