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A. Kuhn, Schwabenstreich.
Summe ausmachte, die der Wirt forderte und der Richter ihm auch
zusprach. Ganz erschrocken ging der Kaufmann aus dem Gerichts¬
saale; denn sein ganzes Vermögen reichte hei weitem nicht hin, um
die Schuldsumme zu bezahlen.
Wie er nun betrübt, einherging, begegnete ihm ein altes Männ¬
chen und sprach: „Herr, was habt Ihr Trauriges erlebt? Ihr seht
ja aus wie die teure Zeit.“ Der Kaufmann antwortete, wozu er ihm
das sagen sollte, ihm sei doch nicht zu helfen. „Wer weiss!“ sagte
das Männchen, „ich bin ein guter Ratgeber, klagt mir nur Eure
Kot.“ Da erzählte er, wie er um zwölf Eier ein armer Mann wer¬
den sollte. „Wenn es weiter nichts ist,“ sagte das Männlein, „so
geht nur hin zum Richter und sagt ihm, die Sache müsse noch ein¬
mal verhandelt werden, Ihr hättet einen Fürsprecher angenommen;
dann will ich schon vor Gericht Euch helfen.“ Das that der Kauf¬
mann, und der Richter setzte einen Tag an, an dem die Verhand¬
lung aufs neue geführt werden sollte.
Als nun der Gerichtstag kam, fand sich der Kaufmann zeitig
genug ein, aber das Männchen war noch nicht da. Die Gerichts¬
herren, die schon hinter dem grünen Tische safsen, fragten ihn ein
über das andere Mal, wo denn sein Fürsprecher bleibe; denn die
Stunde war fast vorbei, nach deren Verlauf sie das erste Urteil be¬
stätigen mussten. Endlich erschien das Männchen, und die Richter
fragten, warum es denn so lange ausgeblieben sei. Es antwortete:
„Ich muss heute noch in meinem Garten Erbsen pflanzen, und sie
wollten mir beim Kochen gar nicht weich werden!“ Da lachten die
Richter, und der älteste sagte: „Ei, gekochte Erbsen pflanzt man
doch nicht, davon kommt ja doch keine Frucht!“ Und das Männ¬
lein erwiderte: „Ei, gekochte Eier lässt man auch nicht ausbrüten,
davon kommen doch keine Küchlein. Darum seid so gut, Ihr
Herren, und sprechet ein anderes Urteil. Dieser Kaufmann ist dem
Wirte zwölf gekochte Eier schuldig, die er auch bezahlen soll;
er schuldet dem Wirte indes nur die zwölf Eier!“ Das leuchtete
den Richtern ein und sie hoben das erste Urteil auf. Der Kauf¬
mann bezahlte dem Wirte die zwölf gekochten Eier; als er aber dem
Männchen danken wollte, war es verschwunden.
42. Schwabenstreich.
Nach A. Kuhn, Sagen, Gebräuche und Märchen.
Als sich einst der Feind einer Stadt näherte, gerieten die Ein¬
wohner derselben in grosse Besorgnis, er möchte sich die Glocken
der Stadt aneignen. Man sann auf Mittel, dieselben in Sicherheit
Meyer u. Nagel, Deutsches Lesebuch für Realschulen. Nusg. B. TeilII. 6