olle Lebensbeziehungen bor Genossen umfassende Verbindung be¬
gründeten. In ihren religiös-sittlichen Zwecken, in der Verpflich¬
tung gegenseitiger Unterstützung ber Mitglieber unterschieben sie
sich in keiner Weise von beit Zünften. Sie hatten ebenso wie biese
eigene Körperschaftsrechte, genossenschaftliche Gerichtsbarkeit unb
Strafgewalt unb ein eigenes bewegliches unb unbewegliches Ver¬
mögen, welches letztere vorzugsweise in Versammlungshäusern, ge¬
meinsamen Lagerstätten unb Verkansshallen bestaub. Schutzgenossen
ber Innungen waren bie Familienangehörigen ber Mitglieber unb
bie Lehrlinge unb Gehilfen. Während aber bie Zünfte in ihrer
Stellung als Wirtschaftsgenossenschaften beu Schutz unb bie För¬
derung ber Gewerbe erstrebten, verfolgten bie Kaufmauusinnungen
den Zweck, ihren Genossen möglichst viele Hanbelsvorteile zuzu-
wenben unb bas ausschließliche Recht auf beu Handel eines Laubes
ober auf ben Vertrieb einer bestimmten Warengattung zn erlangen.
Nicht bloß in ben beutscheu Städten, souberu auch in allen
freinben Ländern, in welchen ber beut)che Hanbel in Blüte staub,
hatten sich schon frühzeitig bemrtige kaufmännische Genossenschaften,
Gilben ober Hausen*), gebübet unb von den freinben Herrschern
unb Gemeinwesen Haubelsvorrechte unb genossenschaftliche Freiheiten
erworben.
Allmählich vei’banben sich bie Einzelhansen einer freinben Stabt
<)U einer einzigen großen Genossenschaft 1111b erschufen ein großes
einheitliches, ben Freinben abgeschlossen gegenüberstehendes kauf¬
männisches Gemeinwesen. So war es z. B. in London ber Fall.
Tie verschiedenen Gilden ber Kaufleute aus Köln, Hamburg, Lübeck
unb mtberai Städten traten zu einer „Genossenschaft der deutschen
Kaufleute" zusammen. Jede Innung blieb als gesonberte Körper¬
schaft bestehen, aber ber Gesamtverein würbe ber eigentliche Träger
aller Rechte unb Pflichten: er schloß als selbständiges Gemeinwesen
Verträge mit ber Stabt unb ließ sich alle Handelsfreiheiten der
*) Das Wort hansa, wiewohl gleichbedeutend mit gilda, wurde vorzugs¬
weise und zwar zuerst in England zur Bezeichnung einer kaufmännischen Ge¬
nossenschaft gebraucht. Das 2£lu1 hansa kommt schon bei Ulsilas vor in der
Bedeutung von eohors oder multitudo.