Full text: Lehrbuch der allgemeinen Geschichte

Erster Zeitraum. Von 1517 bis 1789. 851 
dern baten nur, daß man ihnen, nach Grundsätzen der Bil¬ 
ligkeit, eine gesetzmäßige Religionsfreiheit gestatten möchte. 
Rußland, Preußen, England und Dänemark verwandten 
sich für sie. Aber der Bischof Soltyk von Krakau und seine 
Anhänger verweigerten die Erfüllung der Bitte nnt Unge¬ 
stüm. Desto lebhafter nahm sich Rußland der Bedrängten 
an. Bald (October 1766) verlangte Eatharina II. nicht 
bloß eine, durch die Gesetze bestätigte, Duldung für die Dissi¬ 
denten, sondern auch völlige Gleichheit derselben mit der ca- 
tholischen Partei. Aber je mehr sich Rußland einmischte, 
desto hartnäckiger waren Soltyk und seine Anhänger. Die 
Federungen in Bezug auf die Dissidenten wurden (24. Nov. 
1706) abermal abgeschlagen. 
Durch diese Vereitlung ihrer Wünsche, und wohl noch 
mehr durch die Aufreitzungen Rußlands wurden die Dissi¬ 
denten veranlaßt, (10. März 1767) einen Bund unter sich 
zu schließen, um mit gesummter Kraft ihre Nechte.zu erkäm¬ 
pfen; und auch andere Parteien in Polen und Litthauen ver¬ 
einten sich mit ihnen. Fürst R ep n in, der russische Bdth- 
schafrer zu Krakau, leitete die Verbündeten. Ein außeror¬ 
dentlicher Reichstag ward (1707) nach Warschau berufen. 
Die Sitzungen desselben waren äuße-st stürmisch. Dre Ge¬ 
genwart eines russischen Heeres flößte dem Bischöfe von Kra¬ 
kau und dessen Anhängern keine Furcht ein. Erst als Fürst 
Rcpuin die Bischöfe von Krakau und Kiew nebst dem Woi- 
woden von Krakau und dem Starosten von Dolin (12. Hct. 
1767) nach Siberien hatte abführen lassen, erreichten die 
Verbündeten und der russische Hof ihre Zwecke. Es ward 
(24 Febr. 1768) eine besondere Urkunde zwischen Polen 
und Rußland ausgefertigt, in welcher den Dissidenten alle 
ihre alten Rechte aufs Neue bestätigt wurden. Zu gleicher 
Zeit ward zwischen Polen und Rußland ein Friedens- und 
Bundesvertrag bestätigt, wodurch diese beiden Mächte sich 
gegenseitig für ihre Besitzungen Gewähr leisteten, und übcr- 
dieß Eatharina II. die Gewährleistung der Freiheit, Ver¬ 
fassung und Untheilbarkeit Polens üdernahin. 
Noch war indessen der Reichstag nicht zu Ende, als 
sich zu Bar in Podolien ein catholischer Bund zur Ver- 
theidigung der Freiheit und Religion bildete, welcher sich 
m Kurzem über mehrere Woiwodschaften ausbreitete. Es ent«
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.