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Erstes Kap. Ursachen der 
gerc Belastung nicht nur des Adels und der Geistlichkeit, sondern überhaupt 
der Neichen in Vergleichung mit den Armen. Sodann müssen neben den 
eigentlichen Staatssteucrn auch alle übrigen Lasten des öffentlichen 
Rechtes, oder welche, ob auch später in's Privatrecht übergegangen, dennoch 
dem Ursprung und Charakter nach dem öffentlichen angehören, in Anschlag 
gebracht werden, und zwar nicht nach dein pekuniären-Werthe, der Lei¬ 
stung für den Staat oder überall für den Empfänger, sondern nach deren 
wahrer und wirklicher Schwere für den Leistenden. Endlich gab's in 
Frankreich neben den privilegirten Ständen auch noch privilegirte Pro¬ 
vinzen, Bezirke oder Städte, wodurch die Belastung der übrigen 
erhöht ward. 
Wahr ist's, daß eine ausdrückliche Befreiung des Adels, der Geistlichkeit 
und der königlichen Beamten nur von der persönlichen und gemischten,Taille 
— nach ihrer Eigenschaft theils eine Kopfsteuer, theils eine Vermögenssteuer 
der Gemeinen— und von den Straßenfrohnden stattfand. Aber die 
91 Millionen, welche die erste ertrug *), würden, wenn man sie nach dem 
Vermögen vertheilt hätte, den armen Unprivilegirten wenigstens zur 
Hälfte entnommen worden sehn; und die 20 Millionen Frohndarbcit (also 
geschäzt nach dem Werth für den Staat) lasteten wohl schwer wie hundert 
Millionen auf den tyrannisch herbeigetriebenen, Zeit, Mühe und Vorauslagcn 
an dem schlecht geleiteten Werk verschwendenden Pflichtigen. 
Zwar an 88 Millionen Livres (und nach einer 1782 verordneten Er¬ 
höhung noch weitere 21 Millionen) wurden unter dem Titel der vingtièmes 
als Grundsteuer von allem liegenden Grund ohne Unterschied des Besizcrs 
erhoben, und auch die sogenannte Kapitatiou, welche 41 Millionen ertrug, 
lag gleichmäßig auf Adeligen, wie auf Gemeinen. Aber das Grundvermögen 
war vielfach unrichtig und ungleich, meist zu Gunsten der größeren Bcsizer, 
angeschlagen, und die Grundrenten, die Zehnten, die Lehens- und 
L ci b ei g en sch a ft s ab g abc ii, die öffentlichen und Priva tren ten blieben 
ganz oder größtentheils frei. Die Geistlichkeit zumal, für ihr unerme߬ 
liches Besizthum an liegenden Gründen, au vielnamigcn kirchlichen und bür¬ 
gerlichen Einkünften und für den Zehnten (d. h. wohl für oen fünften 
') Vci'gl. Necker de l’administration des finances de la France. T. I
	        
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