Metadata: Lehrbuch der Geographie

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Erster Abschnitt. 
hat den Grund zur Macht, Größe und Gesittung Rußlands gelegt. Der 
Kaiser, dessen Titel ist: „Selbstherrscher aller Reußen", besitzt die höchste ge¬ 
setzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt in weltlichen Dingen nicht 
bloß, sondern auch in geistlichen. Ein kaiserlicher Befehl, welcher als Gesetz 
gilt, heißt Ukas. Die Kaiserlichen Prinzen heißen Großfürsten, der Erbprinz 
Großfürst Thronfolger oder Cesarowitsch. Dem Kaiser zur Seite stehen als 
berathende Körperschaften der Reichsrath für die Gesetzgebung, die Finanz- 
verwaltung und alle diplomatischen Angelegenheiten, die h. Synode für die 
kirchlichen Angelegenheiten und der Senat für die Rechtspflege. Bezüglich 
dieser ist das Land in Departements getheilt; der Senat bildet die höchste 
Instanz für alle Civil- und Eriminalprocesse. Für die Verwaltung dagegen 
ist das Land in Gouvernements zerlegt mit General-Gouverneuren an der 
Spitze. Den General-Gouverneuren, welche aus dem Militär genommen 
werden, sind Eivil-Gouverneure für die innere Verwaltung und die Rechts¬ 
pflege untergeordnet. 
Die Gesetzgebung unterscheidet 4 Stände, den Adel, die Geistlichkeit, 
den Bürger- und den Bauernstand. Der Adel ist theils ein Erbadel, theils 
ein Amtsadel. Es gibt nämlich für die Staatsbeamten, sowohl im Eivil- 
als im Militärdienst 14 Rangklassen, wovon die vier ersten den erblichen, 
die übrigen den persönlichen Adel verleihen. Der erbliche Adel gewährt man¬ 
cherlei Privilegien und Vergünstigungen z. B. Freiheit von persönlichen Ab¬ 
gaben, vom Kriegsdienste, von Leibesstrafeu, das Recht, Landgüter mit Bauern 
zu besitzen re.; jedoch sind in diesen Verhältnissen bereits große Veränderungen 
eingetreten, denen andere folgen werden. Den Bürgerstand machen die Mit- 
glieder der Handelsgilden und Handwerkerzünfte aus. Der Bauernstand, V? 
der ganzen Bevölkerung, zerfällt in Kranbauern und gutsherrliche Bauern. 
Die Leibeigenschaft ist 1861 vom Kaiser aufgehoben. 
Das stehende Laudheer besteht gegenwärtig auf dem Friedensfuße 
aus 578,000, auf dem Kriegsfuße aus 868,000 Mann; die Seemacht aus 
310 Kriegsschiffen mit 3691 Kanonen und einer Besatzung von 49,000 Mann. 
Unter diesen Schiffen sind 248 Dampfer. Dazu kommen 79 Damps-Kano- 
nen-Schaluppen und 300 kleine Fahrzeuge und Kanonenböte. Die Haupt- 
stationen der Flotte sind an der Ostsee bei Kronstadt und Reval, im schwar¬ 
zen Meere bei Sebastopol, Cherson und Ricolajew, im Caspischen Meere bei 
Astrachan, im weißen Meere bei Archangel. 
Aus diesen speciellen Angaben ersieht man, welch' ungeheure Kriegs¬ 
macht Rußland gegründet hat zur Sicherung und Erweiterung seiner ausge¬ 
dehnten Grenzen, und welche Aufmerksamkeit es insbesondere seiner Seemacht 
zugewendet. Rußland, das schon jetzt eine sehr gewichtige Stimme im Rathe 
der europäischen Fürsten hat, ist noch einer bedeutenden Machtentwickelung 
fähig. 
Eintheilung. Die verschiedenen Gouvernements lassen sich in folgen¬ 
den Gruppen zusammenstellen:
	        
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