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Zweiter Teil. In Dorf und cheimat 
lich ist jede Übertragung, Verpfändung oder sonstige Belastung dem 
Vereine gegenüber unverbindlich. 
b) Nur auf diesem Zwangswege sind manche Mitglieder dahin zu 
bringen, sich einige Ersparnisse anzusammeln, sich einen Nredit zu er¬ 
ringen oder auch der Nasse (schlimmsten Falles) entnommene Darlehen 
wieder zurückzubezahlen. 
c) Durch die regelmäßigen Einzahlungen der Mitglieder auf ihre 
Geschäftsanteile erhalten die Nassen in kurzer Zeit schon Napitalien 
in die Hand, über deren Zinsfuß und Heimzahlung die Mitglieder freiere 
Verfügung haben als bei den durch Nnleihen beschafften fremden Gel¬ 
dern. Ist z. 8. der Stammanteil des einzelnen Mitgliedes auf etwa 
ZOO M. festgesetzt, und zählt der Verein 100 Mitglieder, so stehen 
30 000 M. zur Verfügung, welche Summe für die gewöhnlichen An¬ 
sprüche der Mitglieder an die Nasse ausreicht. 
6) Ist zunächst der Neservefonds so weit angewachsen, daß die Zinsen 
hieraus die verwaltungskosten decken, so kann die Nasse die Darlehen 
an ihre Mitglieder zum gleichen Zinsfuß abgeben, welchen sie selbst be¬ 
zahlt. Ja, sie kann den Zinsfuß beliebig niedriger stellen, wenn sämt¬ 
liche Darlehen aus den Geschäftsanteilen stammen. Es sind schon viele 
Varlehnskassen in der angenehmen Lage, mit eigenen Mitteln wirt¬ 
schaften zu können. 
Die Nonsumvereine dienen dem gemeinschaftlichen Einkäufe. Die 
Mitglieder haften solidarisch für die eingegangenen Verpflichtungen. 
Verluste sind hier kaum zu erwarten, wenn rnan stets auf Barzahlung 
der waren dringt. Die ländlichen Nonsumvereine beschränken sich aus 
den Nnkauf von solchen Bedarfsartikeln, welche im großen gebraucht 
werden, wie z. B.: Sämereien, Nraftfutter, Düngemittel, Nohlen usw. 
Der gemeinsame Bezug bietet vor allem den Vorteil des billigeren 
Einkaufes und des Schutzes vor Übervorteilung, welcher der einzelne so 
leicht ausgesetzt ist. Über die Neimfähigkeit und über die Reinheit der 
Sämereien sowie über den Gehalt der Dünge- und Futtermittel werden 
nämlich nicht nur mit den Lieferanten bestimmte Verträge abgeschlossen, 
sondern von jeder Lieferung werden auch Proben untersucht und die 
Ware genau nach ihrer Güte und ihrem Gehalt bezahlt. Liegt nun schon 
ein großer Nutzen für den einzelnen in dem billigeren Bezüge der 
waren, so ist die Gewährleistung für deremGüte und Preiswürdigkeit 
noch höher zu schätzen - denn ohne Gewährleistung finden die häufigsten 
Übervorteilungen statt. Bei der Gewährleistung hat der Näufer die 
Beruhigung, daß er keinen Pfennig unnötig und für schlechte Ware aus¬ 
gegeben hat. 
Zu diesem Zweck hat aber die Vereinigung der einzelnen Nonsum¬ 
vereine zu einem Genossenschaftsverbande und die Wahl eines Ver¬ 
bandsausschusses, welcher die gemeinsamen Geschäfte leitet, das meiste 
beigetragen. Dem einzelnen Vereine wäre es unmöglich, beim Einkäufe 
dieselben Vorteile zu erreichen, wie sie der verband, der dieses Ge¬ 
schäft für die sämtlichen Vereine besorgt, erzielt. Der setzt nämlich 
eigene Nusschüsse von Sachverständigen für die einzelnen Artikel ein,
	        
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