II. Der Landwirt in Familie und
Besittzlum.
A. Haus und Heim, —
des Mannes Ehr' und Wehr.
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XI. Grotl.
113. Anser Haus.
Der Engländer, der selbstbewußt sein Ich groß schreibt, sagt stolz
von seinem Hause: „Mein Haus ist meine Burg!“ Dieser Ausspruch
erinnert an die Zeit, in der die ritterliche Burg mit Gräben und Mauern
und auch das Haus des Landmanns und Bürgers hinter Wällen und
Verhauen zum Schutze gegen den oft plötzlich hereinbrechenden Feind
bestimmt war, und in der der freie Mann in seinem Hause auf Selbst—
regierung und Selbstverteidigung angewiesen war. Den Zweck, zu
schützen, hat das Haus bis heute behalten. „Mein Haus“ sagt auch
der Deutsche, insbesondere der Großstädter, wenn er ausrechnet, wieviel
Miete und Zins er mit ihm jährlich erzielt. Die „Mietskaserne“ mit
den vielen Stockwerken, die da vor unserm geistigen Auge aufsteigt,
entspricht zwar nicht dem Ideal unsres Hauses; aber es erinnert uns
daran, daß das „Haus“ nicht nur zum Schutze bestimmt ist, sondern
daß seine Steine und Wände auch die Bestimmung haben, unserm
Lebensunterhalte als Grundlage zu dienen. Von „unserm Hause“
redet stolz der Kaufmann, wenn er sagt: „Unser Haus macht so viel
Hunderttausend jährlichen Umsatz“. „Unser Haus reist in Amerika,
Äsien, Australien.“ Ba bezeichnet das „Haus“ nicht nur das Er—
zeugnis der menschlichen Thätigkeit des Maurers und Zimmermanns,
nicht nur das Gebäude, das Zins und Zoll abwirft, — es ist vielmehr
die menschliche Thätigkeit selbst, ist Geschäftsarbeit, ist Geistesarbeit.
„Unser Haus“ ist das aber auch noch nicht. In unseren Träumen
und Wünschen steht dies vor uns als Erbe unserer Väter, klein, ein-,
höchstens zweistöckig; es hat immer einen Garten und einen Platz im