Full text: Deutsches Lesebuch für die weibliche Jugend

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Laß ihm alles Edle, o Herr, gelingen, 
Was sein hoher Sinn sich ersehnt! Vom Leide 
Miß ihm kleinen Anteil nur zu in Gnaden! 
Segne den Kaiser! 
Vater unser, Herrscher des Weltenthrones, 
Millionen Bitten erhörst du täglich — 
Gnädig wäge heute auch unsre Bitte — 
Segne den Kaiser! 
198. Aufgaben des Staates. 
Es ist die Aufgabe des Staates, das gemeine Beste aller 
Staatsbürger zu fördern, und auf jedem Gebiete seiner Tätigkeit 
wird zu erkennen sein, ob er diese Aufgabe zu erfüllen strebt, oder 
ob seine Maßnahmen nur im Interesse einer wohlsituierten Minder⸗ 
heit getroffen werden. Eine volkstümliche Gesetzgebung und Ver— 
waltung muß sich hohe Ziele stecken und diese Ziele mit Einsicht und 
Verständnis, rastloser Arbeit und unermüdlichem Eifer zu erreichen 
trachten. Die Unterrichtsanstalten sollen auf die breiten Schich— 
ten des Volkes ausgedehnt und die Gewerbeverhältnisse so geregelt 
werden, daß die Arbeitskraft vieler nicht zum unverhältnismäßigen 
Vorteil weniger angespannt wird; die Abgaben an Staat und Ge— 
meinde sollen so verteilt sein, daß sie für die Schultern der Schwachen 
erträglich sind; die gleiche Fürsorge soll für Stadt und für Land 
gelten, und Förderung soll besonders denjenigen Teilen des Landes 
gewährt werden, welche von der Natur weniger begünstigt sind. Der 
Staat soll Maßnahmen treffen, daß die handarbeitende Be— 
völkerung bei Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht in Not 
gerät, welche ihre wirtschaftliche Existenz untergräbt; in der Ver— 
waltung soll jedermann Schutz gegen Unrecht finden und so viel 
Teilnahme an derselben haben, als seiner Einsicht und seinem Inter— 
esse entspricht; die Justiz aber soll so administriert werden, daß 
das Anrufen gerechter Gesetze auch dem Armen ermöglicht ist. An 
der Verteidigung des Ländes gegen die Angriffe seiner Feinde 
sollen alle teilnehmen, welche Waffen zu tragen imstande sind, und 
die Last des Kriegsdienstes auch im Frieden so verteilt sein, daß die 
Wehrhaftigkeit des Landes dauernd erhalten bleibt. Die Verkehrs— 
anstalten zu Wasser und zu Lande sollen so eingerichtet werden, 
daß ihre Benutzung für Handel und Industrie, sowie für die Be— 
förderung von Personen leicht und bequem ist. Für Kunst und 
Wissenschaft soll der Staat alles tun, um deren Erfolge zum Ge— 
meingut der Nation zu machen. Das Wort und die Schrift sollen 
so frei sein, als die Achtung vor dem Rechte der Allgemeinheit irgend 
Henschke, Deutsches Lesebuch. 5. Aufl. 
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