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dienste leisten mußten. Über das Innere des Hauses, über Knechte 
und Magde waltele die Hausfrau; sie hatte für Kleidung und Speise 
zu sorgen. Um das alles kümmerte der Mann sich nicht, und er 
konnte ganz und gar seinen Lieblingsbeschäftigungen nachgehen, ohne 
im Hause etwas zu versäumen. 
Dem Ackerbau entsprechend waren ihre Wohnungen. Die alten 
Deutschen wohnten nicht nach römischer Art in Städten, sondern in 
Dörfern, die oft recht willkürlich gebaut waren. Jeder Hof hatte 
einen möglichst großen Hofraum, auf dem die Wirtschaftsgebäude 
standen, und einen Garten. Das ganze Gehöft war mit einem Zaun 
her einer Mauer aus Findlingen umgeben. Der Zaun bildete die 
Grenze des Familienreiches. In der ältesten Zeit war das ganze 
Dorf auch noch mit einem Zaun umgeben. Die Dörfer wurden 
immer zweckmäßig an Flüssen, Bächen, Seen oder am Fuße eines 
Berges angelegt. 
Um das Dorf herum erstreckte sich zunächst das geteilte Acker⸗ 
land, dann das übrige Gebiet, welches gemeinsam von den Dorf— 
genossen zur Weide, Holzung, Fischerei usw. benutzt wurde. Das 
ganze war die Dorfmark, ihre Teilhaber die Markgenossen. 
Nach alten Quellen scheint die Anzahl der Wohnungen in einem 
Dorfe 20 nicht überstiegen zu haben. Das ist erklärlich. Hatte ein 
Slamm von einem Landstrich oder Landesteil Besitz ergriffen, so 
entstanden zu gleicher Zeit an den verschiedensten Stellen des er— 
oberlen Territoriums Dörfer. In diesem Falle bildeten alle Dör⸗ 
fer eine Markgenossenschaft, und der Teil des Landes, der übrig— 
hlieb nach Anlage der Feldmarken, wurde dann nicht einem Dorfe, 
sondern aällen zuür gemeinsamen Benutzung überwiesen. Die Mark— 
genossen wurden durch verschiedene Rechte und Pflichten miteinander 
Jerbunden. Es hatte jeder das Recht der Rodung im Walde. Die 
Bestimmung über das „Wo“, „Wie“ und „Wann“ stand aber den 
Genossen zů. Ohne Stimmenmehrheit konnte auch kein anderer auf⸗ 
genommen werden. Bei Veräußerungen in der Mark hatte jeder 
Genosse das „Näherecht“. Jeder war verpflichtet zu gegenseitiger 
Unterstützung, mußte Zeuge und Eidhelfer für den andern sein. 
Die Dorfgründung und Ackerverteilung ist nun in folgender 
Weise vor sich gegangen. Zunächst wählte man nur den Platz aus, 
an dem das Dorf liegen sollste. Dann wurden gleiche Plätze für die 
Gebäude, den Hofraum und den Garten abgemessen und unter die 
Teilnehmer verlost. Hiernach schritt man zur Einteilung der Länderei, 
und da hierbei jeder gleichmäßig zu berücksichtigen war, so mußten 
auch alle Genossen gleiches Ackerland an Güte und Größe bekommen. 
Heute würde diese Ärbeit viele Schwierigkeiten bereiten, Bonitierung 
auf Bonitierung erfolgen, und Unzufriedenheit wäre das Resultat. 
Unsere Vorfahren waren bedeutend praktischer und gingen einfacher 
zu Werke. Nachdem sie die Wege, die zum Dorfe führen sollten, 
abgemessen hatten, schied man das Land nach seiner inneren (LLehm, 
Saͤnd,. Ton, Kalkl) und äußeren (niedrig, hoch, hügelig) Beschaffen⸗
	        
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