Full text: Deutsches Lesebuch für Handelsschulen

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IV. Der Beruf des Raufmanns 
und der Handel. 
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19. Die Bedeutung der Lehrjeit. 
Nach dem Austritte aus der Schule beginnt die Lehrzeit, die 
den angehenden Kaufmann in die Wirklichkeit des Handelslebens 
einführen soll. Da findet er Gelegenheit, den Wert seiner bisher 
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu prüfen. Manches, was 
auf der Schule stark betont wurde, wird ihm nunmehr als überflüssig 
erscheinen; manches andere, das dort nur angedeutet wurde, muß er 
dagegen gründlicher und ausführlicher lernen. Nur der ist aber für 
den kaufmännischen Beruf vorbereitet und wahrhaft geeignet, der 
schon in der Schule sich an Disziplin, Ordnung, Pünktlichkeit und 
Pflichtgefühl, an rechnerische Gewandtheit, saubere Handschrift und 
guten Stil gewöhnte. 
Wo der junge Kaufmann seine Lehrzeit zubringt, wird ihm von 
verschiedenen Umständen bestimmt, teils durch elterlichen oder vor— 
mundlichen Willen, teils durch Familienbeziehungen, teils durch 
ausgesprochene Vorliebe für diesen oder jenen Geschäftszweig. In— 
dessen ist für seine Ausbildung nicht die Hauptsache wo er lernt, 
pern wie er lernt. Es ist darum auch ein Irrtum zu glauben, 
aß man nur in großen Geschäften Tüchtiges lernen koͤnne; denn 
einmal kann man m und Pflichttreue überall erwerben, 
und anderseits bietet die Lehrzeit in einem kleineren oder mittleren 
Geschäfte viel eher Gelegenheit, Einsicht in das Ganze des Betriebes 
gewinnen, als in einem großen, wo infolge der Arbeitsteilung 
er Lehrling einer bestimmten Abteilung zugewiesen wird, in der er 
vielleicht die ganze Lehrzeit hindurch verbleibt. 
Um ein ganzer Kaufmann zu werden, darf der Lehrling keine, 
auch nicht die einfachste und untergeordnetste Tätigkeit, wie das 
Kopieren von Briefen, das Expedieren von Briefen und Poststücken, 
das Fertigmachen von Kisten und Ballen, Botengänge u. dgl. ver— 
schmähen; auch sie muß er kennen lernen, aber wenn er gezeigt hat, 
daß er sie kennt und zur Zufriedenheit des Geschäftsherrn ausgeführt, 
dann soll er in eine andere Arbeit eingeführt werden, damit er alle 
Zweige der geschäftlichen Tätigkeit erlernt. 
Tritt der Lehrling in ein Warengeschäft ein, so bietet ihm dies 
die Gelegenheit, sich Kenntnis der Waren und Warenbehandlung, 
Fertigkeit im Verkaufen, Gewandtheit und Anstand im Bedienen der 
Kunden zu erwerben, doch darf er hierin nicht die Grenze seines 
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